Was ist eigentlich Asbest?
Asbest ist eine Sammelbezeichnung für eine Gruppe von faserförmigen, dunklen Mineralien und hat viele positive Eigenschaften für den Bau. Unter anderem ist es weder brennbar noch korodierbar, jedoch sind die Fasern krebserregend. Vor allem Lungenkrebs kann die Folge sein, da man die mikroskopisch kleinen Fasern einatmet. Erst ab Mitte der 80er Jahre wurden asbesthaltige Produkte verboten. Viele Gebäude enthalten noch Bestandteile mit Asbest, sodass diese bei der Renovierung beseitigt werden müssen.
Wie sollte Asbest beseitigt werden?
Auf Grund des hohen Gesundheitsrisikos ist es verboten, Asbestzementerzeugnisse mit Geräten zu entfernen, die die Oberfläche abtragen. Des Weiteren sind Überdeckungs-, Überbauungs- und Aufständerungsarbeiten (Photovoltaikanlagen) an Asbestzementdächern und -wandverkleidungen sowie Reinigungs- und Beschichtungsarbeiten an unbeschichteten Asbestzementdächern und -wandverkleidungen untersagt.
Asbestabfälle sind in geeigneten, sicher verschließbaren und gekennzeichneten Behältnissen auf einer Deponie anzuliefern. Insbesondere sollen folgende Verpackungen verwendet werden:
- gut verschließbare staubdichte Kunststoffgewebesäcke unterschiedlicher Größe (Big-Bags, Platten-Big-Bags)
- einschlägige PE-Kunststofffolien mit einer Mindestdicke von 0,4 mm; Stöße sind zu überlappen und mit Klebeband zu verkleben.
Vorsicht beim Umgang mit asbesthaltigen Stoffen!
Anlieferung auf der Deponie
- Deponie Neuss-Grefrath
Lövelinger Str. 101, 41472
Neuss, Richtung Skihalle Neuss
Mo - Fr 07.00 - 19.00 Uhr und Sa 07.30 - 12.30 Uhr
Tel.: 02131/984718
- Deponie Grevenbroich-Neuenhausen
Am Sandwerk (Zufahrt gegenüber Kraftwerk Frimmersdorf)
41517 Grevenbroich
Mo - Fr 07.30 - 16.30 Uhr, Sa 07.30 - 12.30 Uhr
Tel.: 02181/230726
In folgendem Umfang werden Privatanlieferungen gegen Entgelt angenommen
soweit nicht eines der nachfolgenden Kriterien überschritten wird:
- die tägliche Gesamtanlieferung je Anlieferer darf nicht mehr als 1 cbm betragen
- die tägliche Gesamtanlieferung je Anlieferer darf nicht mehr als 200 kg betragen
- die Art und Weise der Anlieferung muss eindeutig erkennen lassen, dass die Abfälle
aus privaten Haushaltungen stammen.
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