Inklusion in Dormagen

Klären wir doch aber erst einmal:
Inklusion - was ist das eigentlich und was soll sie erreichen?

  • Inklusion bedeutet, dass niemand ausgeschlossen wird,
    unabhängig von
    • körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen
    • Alter, Religion, Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe, sozialer Stellung etc.
  • Inklusion heißt, Vielfalt zu erkennen und wertzuschätzen.
  • Niemand ist gleich - jede und jeder ist einmalig.
  • Jede und Jeder kann mit ihren/seinen besonderen Fähigkeiten und Erfahrungen unser Zusammenleben bereichern.
  • Alle haben die gleichen Rechte und Chancen.
  • Alle werden mit Respekt und Wertschätzung behandelt.

Inklusion heißt, das Andere, Ungewohnte und Neue als Chance zu sehen.

Inklusion will also die Teilhabe von Einzelnen an einer Gemeinschaft ermöglichen und die Barrieren für eine solche Teilhabe erkennen und aktiv beseitigen.

Hinter der Inklusion steckt jede Menge Bürokratie und Arbeit. Arbeit & Aufwand die sich lohnt.

Hier geht es weiter mit Gesetzen, Bestimmungen, Richtlinien und Verordnungen!

Hier geht es weiter mit Filmbeiträgen, Links und Daten rund um Inklusion in Dormagen!

Ziel der Inklusion ist es, das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen in den Schulen auszubauen. Die Förderung auch von Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Behinderungen soll in den allgemeinen Schulen der Regelfall werden, der Unterricht in Förderschulen auf Wunsch der Eltern aber weiterhin möglich bleiben.

Zahlreiche Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass dieses gemeinsame Lernen sowohl Vorteile für die Lernentwicklung der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen als auch der Schülerinnen und Schüler ohne Behinderungen hat. Das gilt nicht nur für den Bereich des sozialen Miteinanders, sondern auch für die fachliche Entwicklung.

Hierzu hat das Schulministerium des Landes NRW den Referentenentwurf für das "Erste Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen

Die Landesregierung hat beide Entwürfe am 18. September 2012 zur Beteiligung der schulischen Verbände und Organisationen freigegeben.

Die

zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz dient als Lese- und Orientierungshilfehilfe.

Inklusion einfach erklärt