Was muss ich bei der Bezahlung der Gebühren beachten?
Besonders wichtig ist, dass eine Zahlung immer das individuelle Kassenzeichen im Verwendungszweck angibt. Das Kassenzeichen steht auf Seite 1 des Bescheides rechts oben. Nur mit dem Zeichen kann die Stadtkasse die Zahlung dem einzelnen Kundenkonto zuordnen.
Darüber hinaus finden sich auf Seite 2 des Bescheides die Bankverbindungen der Statdtkasse. Die Stadt Dormagen besitzt Konten bei der Sparkasse Neuss sowie bei der VR-Bank. Die Kundinnen und Kunden entscheiden, auf welches der Konten sie lieber einzahlen möchten. Für die Zahlungsabwicklung seitens der Satdtkasse macht es keinen Unterschied, welches Konto genutzt wird.
Gebühren können per Überweisung, per Dauerauftrag oder im SEPA-Lastschriftverfahren bezahlt werden (eine Bareinzahlung bei der Stadtkasse ist NICHT MÖGLICH).
Um das SEPA-Lastschriftverfahren einzurichten, bei dem die Gebühren direkt vom Bankkonto der Kundinnen und Kunden eingezogen werden, muss das entsprechende Formular (Link) ausgefüllt an die Stadtkasse Dormagen gesendet werden. (Hinweis: Ein Lastschriftmandat gilt nie rückwirkend! Fälligkeiten, die vor der Einrichtung des Lastschriftverfahrens angefallen sind, müssen also noch auf andere Art bedient werden)