Infos zu Bürgerbegehren & Bürgerentscheid
Das Bürgerbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie. In wichtigen Angelegenheiten können alle bei den Kommunalwahlen in Dormagen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger mittels Bürgerbegehren beantragen, anstelle des Rates über eine Angelegenheit der Stadt mittels Bürgerentscheid selber zu entscheiden.
Ablauf und Verfahren sind geregelt in § 26 der Gemeindeordnung NRW (GO NW) und der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden der Stadt Dormagen.
Das Ratsbüro ist den Bürgern bei der Einleitung eines Bürgerbegehrens behilflich. Damit ist gemeint, dass es Hilfestellung bei der Einhaltung der formellen Voraussetzungen zu Beginn des Verfahrens gibt und dabei auch über Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen informiert. Nicht in Betracht kommt dagegen zum Beispiel eine Rechtsberatung oder die Erteilung umfassender Ratschläge.
Ein Bürgerbegehren kann nur durchgeführt werden, wenn es sich um eine Angelegenheit handelt, für die der Rat zuständig ist und die nicht im Negativkatalog des § 26 Abs. 5 GO NW aufgeführt ist.
Die wichtigsten Punkte zu „Bürgerbegehren / Bürgerentscheid“ finden Sie hier:
Infos rund um Bürgerbegehren bzw. Bürgerentscheid über die Hallenbäder gibt es hier.