Der Rat

Der Rat wird als Volksvertretung der Gemeinde von den Bürgern für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Gewählt werden dürfen Deutsche und EU-Bürger, die volljährig sind und in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben. Wahlberechtigt sind Deutsche und EU-Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und in der Gemeinde ansässig sind. In Dormagen hat sich der Rat für seine Arbeit eine Ehrenordnung gegeben, die hier einsehbar ist.

In Dormagen zählt der Rat 44 Mitglieder.

Innerhalb von sechs Wochen nach der Wahl muss die erste Sitzung des Rates stattfinden. Danach trifft der Rat so oft zusammen, wie dies erforderlich ist, mindestens aber alle zwei Monate. Über die Einberufung des Rates entscheidet der Bürgermeister. In bestimmten Fällen ist er verpflichtet, den Rat unverzüglich einzuberufen.

Der Bürgermeister legt auch die Tagesordnung einer Ratssitzung fest. Dabei muss er Vorschläge berücksichtigen, die ihm innerhalb einer festgelegten Frist von einem Fünftel der Ratsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt worden sind. Wenn dringliche Angelegenheiten beraten werden müssen, kann die Tagesordnung noch in der Sitzung durch Beschluss des Rates erweitert werden. Fragestunden für Einwohner können ebenfalls in die Tagesordnung aufgenommen werden. Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung müssen vom Bürgermeister öffentlich bekannt gemacht werden.

Der Rat tagt in öffentlichen und - für Angelegenheiten einer bestimmten Art -  nichtöffentlichen Sitzungen. Beschlussfähig ist der Rat nur dann, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend ist. Grundsätzlich fasst der Rat seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Über diese Beschlüsse wird eine Niederschrift erstellt, die der Bürgermeister und ein vom Rat bestellter Schriftführer unterzeichnen.

Grundsätzlich ist der Rat für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig und darf die Entscheidung über bestimmte, im Gesetz definierte Angelegenheiten auf andere Organe oder Personen nicht übertragen. Eine wesentliche Aufgabe des Rates ist die Kontrolle der Verwaltung. So hat er das Recht, durch den Bürgermeister über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung unterrichtet zu werden.

Um seine Aufgaben in den einzelnen Sachbereichen wahrzunehmen, kann - und in bestimmten Fällen muss - der Rat Ausschüsse bilden.

Bei der Überwachung der Umsetzung seiner Beschlüsse und der Beschlüsse der Ausschüsse sowie des Ablaufes der Verwaltungsangelegenheiten kann der Rat vom Bürgermeister Einsicht in die Akten verlangen. Ein vom Rat bestimmter Ausschuss oder einzelne von ihm beauftragte Mitglieder nehmen diese vor. Auch Ausschussvorsitzende können vom Bürgermeister jederzeit Auskunft und Akteneinsicht über Angelegenheiten fordern, die zum Aufgabenbereich des jeweiligen Ausschusses gehören.

In der Regel schließen sich Mitglieder des Rates freiwillig zu Fraktionen zusammen. In Dormagen muss eine Fraktion aus mindestens zwei Personen bestehen. Nach der Kommunalwahl 2020 ergab sich im Dormagener Rat folgende Sitzverteilung:

  • SPD - 18 Sitze,
  • CDU - 12 Sitze,
  • Bündnis 90/Die Grünen - 6 Sitze,
  • ZENTRUM - 3 Sitze
  • FDP - 2 Sitze (Zusammenschluss mit UWG zur Fraktion FDP/UWG)
  • AfD - 1 Sitz,
  • EIN HERZ FÜR DORMAGEN - 1 Sitz,
  • UWG - 1 Sitz (Zusammenschluss mit FDP zur Fraktion FDP/UWG).