Ankunft in Dormagen: Wichtige Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine

Für Menschen, die aufgrund des Krieges in der Ukraine ihr Land verlassen haben, gilt seit wenigen Tagen europaweit eine gesetzliche Sonderregelung. Ihnen wird ein Aufenthaltsstatus für zunächst ein Jahr eingeräumt, der sowohl einen Anspruch auf Unterstützung durch die Stadt als auch das Recht, eine Beschäftigung aufzunehmen, beinhaltet.

Wenn Personen neu in Dormagen ankommen und eine Unterkunft oder Versorgung benötigen, werden sie darum gebeten, sich zu den regulären Öffnungszeiten im Neuen Rathaus, Paul-Wierich-Platz 2 im Bereich „Soziales Wohnen“ zu melden. Hier werden die Fragen nach der Unterbringung, der Sicherung des Bedarfs an Mitteln für den Lebensunterhalt und den melderechtlichen Formalitäten geregelt. Hierfür sind nach Möglichkeit Ausweisdokumente vorzulegen. 

Die zweite Station ist die Ausländerbehörde im Neuen Rathaus, wo eine Aufenthaltsbescheinigung und die Bestätigung für den Zugang für eine Beschäftigung ausgestellt werden. Beim dann anschließenden Transport in die jeweilige städtische oder private Unterkunft hilft die Abteilung „Soziales Wohnen“.
Von einem Asylantrag rät die Stadt gegenwärtig ab, da dieser möglicherweise mit dem Nachteil der Umverteilung in eine andere Gemeinde und dem Verlust der Arbeitserlaubnis einherginge.
 
Hilfebedürftigen Personen aus der Ukraine werden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bewilligt. Die Leistungen umfassen Lebensmittel, Hygieneartikel und sonstige persönliche Dinge und werden zunächst in Form von Gutscheinen ausgegeben. Ein Bankkonto ist vorerst nicht erforderlich. Leistungen zur Deckung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Form einer Pauschale oder als Sachleistung gewährt. Im Krankheitsfall werden durch den Bereich „Soziales Wohnen“ Krankenscheine ausgestellt, damit eine ärztliche Behandlung stattfinden kann. 

Nähere Informationen stellt der Bereich „Soziales Wohnen“ zur Verfügung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sitzen im Neuen Rathaus, Paul-Wierich-Platz 2, Raum 1.60/1.61 und sind montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8.30 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 18 Uhr erreichbar. Als Ansprechpartnerinnen stehen Jenny Deuster (jenny.deuster@stadt-dormagen.de), 02133-257 263, Claudia Gilges (claudia.gilges@stadt-dormagen.de), 02133-257 539, und Andrea Wirtz (andrea.wirtz@stadt-dormagen.de), 02133-257 643 zur Verfügung. Die Ausländerbehörde findet man ebenfalls im Neuen Rathaus. Dort meldet man sich bitte am Servicepoint, Zimmer 0.38.

Personen, die eine private Unterkunft bereits gefunden und derzeit keinen weiteren Unterstützungsbedarf haben, werden gebeten, sich im Bürgeramt der Stadt Dormagen, Neues Rathaus, unmittelbar im Eingangsbereich, unter Angabe des neuen Wohnsitzes zu melden.
 
Nach wie vor gelten aufgrund der Corona-Pandemie besondere Verhaltens- und Hygienemaßnahmen. Personen, die über keinen in der EU zugelassenen Impfschutz (Moderna, Biontech/Pfizer, AstraZeneca, Johnson & Johnson, Novavax) verfügen, werden gebeten, sich zeitnah impfen zu lassen. Zudem ist die kostenlose Bürgertestung nicht an die deutsche Staatsbürgerschaft gebunden. Somit kann jede hier lebende und/oder arbeitende Person die kostenlose Bürgertestung in Anspruch nehmen. Weitere Informationen sind hier zu finden: www.dormagen.de/coronavirus.