Ordnungsamt

Als Ordnungsamt wird eine Organisationseinheit innerhalb einer Stadtverwaltung bezeichnet, in der die Aufgaben der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung wahrgenommen wird, soweit diese nicht speziellen Behörden & Ämtern zugeordnet ist. Somit kümmert sich das Ordnungsamt um viele Belange im Stadtgebiet.

Diese Seite gibt Ihnen eine kleine Übersicht über die Aufgaben des Ordnungsamtes und benennt den jeweiligen Ansprechpartner.

Allgemeines Ordnungsrecht

Das allgemeine Ordnungsrecht regelt viele Dinge im Alltag der Bürger und Unternehmer unserer Stadt.

Für folgende Bereiche stehen Ihnen die angefügten Ansprechpartner*in zur Verfügung:

  • Bestattungswesen bei ordnungsbehördlichen Bestattungen
  • Rattenbekämpfung
  • Infektionsschutz (verwahrloste Wohnungen, Häuser und Grundstücke)

Andrea Schmidt
Tel.: 02133 257 603
Fax: 02133 257 77 603
E-Mail

    • Wildschäden

    Maurice Starch
    Tel.: 02133 257 573
    Fax: 02133 257 77 573
    E-Mail

    • Lärm- und Ruhestörungen

    Annika Mertens
    Tel.: 02133 257 614
    Fax: 02133 257 77614
    E-Mail

    Hunde

    In Dormagen müssen Hunde nicht nur beim Steueramt, sondern ab einer Größe von 40 cm, einem Gewicht von 20 kg sowie gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen auch beim Ordnungsamt angemeldet werden. Im Ordnungsrecht wird nach verschiedenen Hundearten unterschieden. So unterscheidet auch das Landeshundegesetz NRW die unterschiedlichen Rassen.

    Unterschieden wird nach gefährlichen Hunden (Kampfhunde und deren Unterrassen) und nach anderen Hunden je nach Größe.

    Für diesen Bereich steht die folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

    • An- und Abmeldung von Hunden
    • Ordnungswidrigkeiten und Beißvorfälle

    Andrea Schmidt
    Tel.: 02133 257 603
    Fax: 02133 257 77 603
    E-Mail

    Gaststätten & erlaubnispflichtige Gewerbebetriebe

    Zuständig ist das Ordnungsamt auch bei der Regelung des Gaststättengewerbes und seiner Außenanlagen. So betrifft dies:

    • die Neukonzessionierung von Gastronomiebetrieben
    • die Genehmigung von Außengastronomie
    • und die Regelung bzw. Einhaltung der Sperrstunde

    Zu den erlaubnispflichtigen Gewerbebetrieben zählen unter anderem Gaststätten, Spielhallen und Pfandleih-Büros.

    Für Fragen bezüglich An-, Um- und Abmeldungen von Gewerbe wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt der Stadt Dormagen 02133 / 257 257

    Für diesen Bereich steht der folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
    Patrick Bahlke
    Tel.: 02133 257 518
    Fax: 02133 257 77 518
    E-Mail

    Überwachung ruhender & fließender Verkehr

    Geschwindigkeitskontrollen sollen besonders gefährdete Standorte entschärfen und zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer - insbesondere Kinder und Älterer beitragen. (Aktuelles Messstellenverzeichnis) Sollten sich Fragen zum fließendem Straßenverkehr ergeben, beantworten Ihnen diese die folgenden Ansprechpartnerinnen:

    Renate Wedekind
    Tel.: 02133 257 465
    Fax: 02133 257 77 465
    E-Mail

    Nadine Marciniak
    Tel.: 02133 257 356
    Fax: 02133 257 77 356
    E-Mail

    Silvano Lovato
    Tel.: 02133 257 377
    Fax: 02133 257 77 377
    E-Mail

    Hier finden Sie den aktuellen Radarplan
     

    Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs geht es vor allem um die Einhaltung der Halte- und Parkverbote. Sollten sich Fragen zum ruhendem Straßenverkehr ergeben, beantworten Ihnen diese die folgenden Ansprechpartner:

    Regina Schwind
    Tel.: 02133 257 364
    Fax: 02133 257 77 364
    E-Mail

    Nese Gündogdu
    Tel.: 02133 257 498
    Fax: 02133 257 77 498
    E-Mail

    Veranstaltungen

    In dieser Rubrik finden Sie Hilfe und Unterstützung für die Genehmigung Ihrer Veranstaltung.

    Wir unterstützen unter anderem bei:

    Für diesen Bereich stehen die folgenden Ansprechpartner zur Verfügung:

    Nicolas Kasper (Vereinskümmerer/Veranstaltungskoordinator)
    Tel.: 02133/257-309
    Fax: 02133/257-77309
    E-Mail

    Sondernutzungen

    Bei den Sondernutzungen handelt es sich um alle Regelungen die den öffentlichen Raum betreffen und diesen beeinträchtigen könnten. Hierbei handelt es sich um folgende regelungsbedürftige Sachverhalte:

    • Aufstellung von Containern (zum Beispiel Schutt- und Altkleidercontainer)
    • Baugerüste
    • Lagerung von Baumaterialien
    • Info-, Werbe- und Verkaufsstände
    • Plakatwerbung/Wahlwerbung
    • Hinweisschilder

    Gerne können Sie die o. g. Punkte auch Online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW beantragen.

    Fragen oder Anträge für das Aufstellen von Container, Baugerüste und Lagerung von Baumaterialien senden Sie bitte an verkehr[@]stadt-dormagen.de 

    Für alle anderen Sondernutzungen von öffentlichen Verkehrsflächen können Sie sich an folgende Ansprechpartnerin wenden:

    Annika Mertens
    Tel.: 02133/257 614
    Fax: 02133/257-77614
    E-Mail

    Ermittlungs- und Vollzugsdienst

    Bei den Kolleginnen und Kollegen des Ermittlungs- und Vollzugsdienstes handelt es sich um Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Dormagen die für Sie vor Ort im Einsatz sind. So sind Sie zum Beispiel vor Ort, um Baustellen und illegale Müllkippen sowie Gewerbe und Falschparkern zu kontrollieren. 

    Frank Roßlenbroich
    Tel.: 02133 257 296
    Fax: 02133 257 77 296
    E-Mail 

    Christian Schlömer
    Tel.: 02133 257 385
    Fax.: 02133 257 77 385
    E-Mail

    Maurice Starch
    Tel.: 02133 257 573
    Fax: 02133 257 77 573
    E-Mail

    Daniel Termin
    Tel.: 02133 257 286
    Fax: 02133 257 77 286
    E-Mail

    Janine Genzel
    Tel.: 02133 257 918
    Fax: 02133 257 77918
    E-Mail

    Jule Ries
    Tel.: 02133 257 584
    Fax: 02133 257 77 584
    ​​​​​​​E-Mail​​​​​​​

    Straßenverkehrsbehörde

    Straßenverkehrsbehörde

    Die Straßenverkehrsbehörde kümmert sich um alle Belange der Verkehrssicherheit und- lenkung. Bei Fragen/Anregungen rund um das Thema Straßenverkehr ist die Straßenverkehrsbehörde gerne behilflich. 

    Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde: 

    • Anordnung und Überwachung von Verkehrszeichen/- einrichtungen
    • Verkehrsuntersuchungen
    • Einsatz der Geschwindigkeitsanzeigetafeln ("Smiley")
    • Verkehrslenkung in Zusammenhang mit Tiefbaubaustellen/ Dreharbeiten
    • Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) 
    • Genehmigung von temporären Haltverbotzonen (z.B. Umzügen) 

    Ansprechpartnerinnen und Zuständigkeiten der Straßenverkehrsbehörde

    Claudia Beivers; E-Mail: claudia.beivers@stadt-dormagen.de; Tel.: 02133 257381; Fax: 02133 25777381 

    • Ausnahmegenehmigungen gem. § 46 Abs. 1 StVO 
    • Handwerkerparkausweise
    • Verkehrsrechtliche Erlaubnisse für Dreharbeiten (Intervallsperrung, Haltverbotzonen) 

    Nachfolgend genannten Aufgaben für die Stadtteile: Delhoven, Hackenbroich, Hackhausen, Horrem, Mitte und  Rheinfeld:

    • Verkehrsrechtliche Anordnungen Tiefbaubaustellen
    • Genehmigung  von temporären Haltverbotzonen

    Marion Tabbara; E-Mail: marion.tabbara@stadt-dormagen.de; Tel.: 02133 257369; Fax: 02133 25777369

    Nachfolgend genannte Aufgaben für die Stadtteile: Broich, Delrath, Gohr, Knechtsteden, Nievenheim, Straberg, Stürzelberg, Ückerath und Zons

    • Verkehrsrechtliche Anordnung Tiefbaubaustellen
    • Genehmigung temporärer Haltverbotzonen 
    • Allgemeine Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde (z.B. Anordnung von Verkehrszeichen/-einrichtungen 

    Katrin Engels, E-Mail: katrin.engels@stadt-dormagen.de; Tel.: 02133 257278, Fax: 02133 257278 

    • Allgemeine Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde /z,B, Anordnung von Verkehrszeichen/-einrichtungen) für die Stadtteile: Delhoven, Hackenbroich, Hackhausen, Horrem, Mitte und Rheinfeld 
    • Schwerbehindertenparkausweise (nach vorheriger Terminabsprache)

    Zivil- und Katastrophenschutz

    Der Zivil- und Katastrophenschutz beinhaltet den gesamten Bereich der „nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr“. Dies beinhaltet unter anderem:

    • die Identifizierung und Einschätzung von Gefahren
    • die Aufstellung und Pflege von Plänen zur Gefahrenabwehr
    • das Vorhalten von Mitteln und Einrichtungen zur Abwehr oder Beseitigung von Schäden
    • das Vorhalten von geschultem Personal für die Koordinierung der Abwehrmaßnahmen der Behörde sowie für die Bevölkerungsinformation.

    Weitergehende Informationen zum Thema Zivil- u. Katastrophenschutz erreichen Sie in kürze unter folgenden Link.

    In diesem Bereich steht Ihnen folgender Ansprechpartner zur Verfügung:

    Nicolas Kasper
    Tel.: 02133 257 309
    Fax: 02133 257 77 309
    E-Mail

    Patrick Bahlke
    Tel.: 02133 257 518
    Fax: 02133 257 77 518
    E-Mail

    Kampfmittelbeseitigung

    Hinweis: Bitte beachten Sie, dass das Verfahren bis zur Kampfmittelfreigabe teils mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Daher wird im eigenen Interesse um frühzeitige Antragsstellung gebeten.

    Eine Überprüfung auf Kampfmittel ist zwingend notwendig, wenn im Rahmen eines Bauvorhabens ein erheblicher Bodeneingriff (ca. 70 cm) vorgenommen werden soll.

    So helfen wir bei:

    • der Antragstellung auf Luftbildauswertung
    • der Antragstellung zu möglichen Sondierungen

    Ausführliche Informationen haben wir Ihnen unter folgendem Link zusammengestellt.

    Ihr Ansprechpartner ist:

    Nicolas Kasper
    Tel.: 02133 257 309
    Fax: 02133 257 77 309
    E-Mail

    Patrick Bahlke
    Tel.: 02133 257 518
    Fax: 02133 257 77 518
    E­-Mail