Seit dem 16. Mai liegt die Sieben-Tage-Inzidenz im Rhein-Kreis Neuss laut RKI unter dem Schwellenwert von 100. Damit wird die Corona-Bundesnotbremse ab Pfingstmontag, 24. Mai, 0 Uhr, aufgehoben. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, mit der in Dormagen einige Lockerungen in Kraft treten. So entfällt die nächtliche Ausgangssperre. Die Außengastronomie darf wieder öffnen.
Das ändert sich in Dormagen ab 24. Mai im Einzelnen:
Ausgangsbeschränkungen: Die Ausgangsbeschränkungen sind aufgehoben.
Kontaktbeschränkungen: Es sind Treffen von einem Hausstand plus einer Person oder bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten möglich. Kinder unter 14 zählen nicht. Vollständig Geimpfte und Genesene werden ebenfalls nicht mitgezählt.
Einzelhandel: Alle Geschäfte dürfen öffnen. Geschäfte, die nicht zur Grundversorgung zählen, dürfen eine begrenzte Anzahl an Kunden mit negativem Schnelltest, ohne Terminbuchung, einlassen.
Gastronomie: Der Betrieb von Außengastronomie ist mit negativem Testergebnis sowie für vollständig Geimpfte und Genesene zulässig. Genesene müssen einen Genesenen-Nachweis des Rhein-Kreises Neuss vorweisen. Die Öffnungszeiten der Dormagener Schnellteststellen am Pfingstwochenende und weitere Informationen gibt es im Internet unter www.dormagen.de/coronavirus unter dem Menüpunkt „Schnellteststellen“.
Dienstleistungen: Körpernahe Dienstleistungen sind unter strengen Auflagen wieder ohne Schnelltest erlaubt. Körpernahe Dienstleistungen, bei denen nicht oder nicht dauerhaft ein Mund-Nasenschutz getragen werden kann (z.B. Gesichtsbehandlungen, Rasur), sind nur mit negativem Testergebnis zulässig.
Sport: Kontaktloser Sport im Freien ist mit bis zu 20 Personen erlaubt. Kontaktsport im Freien in Gruppen ist analog zur Kontaktbeschränkung erlaubt. Auch hierbei gilt: Vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt. Freibäder dürfen zur Sportausübung mit negativem Testergebnis besucht werden (Liegewiesen z.B. bleiben geschlossen).
Bildungseinrichtungen: Die Stadtbibliothek bleibt geöffnet. Ein negatives Testergebnis ist nicht mehr erforderlich. Der Bestellservice wird weiterhin angeboten. An der Musikschule finden große Teile des Unterrichts online statt. In Präsenz ist ausschließlich der musikalische Unterricht für Gruppen von höchstens fünf (Innenraum), im Freien höchstens zwanzig Menschen bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren zulässig.
Freizeit: Kleinere Außeneinrichtungen wie Minigolfanlagen und Kletterparks dürfen öffnen. Voraussetzung für den Besuch ist ein negatives Testergebnis. Der Tierpark im Tannenbusch bleibt weiterhin geöffnet. Vor dem Besuch muss online unter https://www.eventbrite.de/e/ticket-fur-tannenbusch-tickets-103311062168 ein Ticket gebucht werden.
Maskenpflicht: Die Maskenpflicht in der Zonser Altstadt an den Wochenenden und an den Bahnhöfen gilt weiterhin. In Bus und Bahn müssen Fahrgäste eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen. Das Kontroll- und Servicepersonal darf OP-Masken verwenden. Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keine Maske tragen.
Geimpft/Genesen: Als geimpft gelten alle Personen ab zwei Wochen nach der zweiten Impfung. Einen Genesenen-Nachweis erhalten automatisch alle Personen, deren positiver PCR-Test mindestens 28 Tage alt ist.
Weitere wichtige Informationen zum Thema Coronavirus unter www.dormagen.de/coronavirus.