Angesichts der weiter steigenden Inzidenzzahlen werden für die Rats- und Ausschusssitzungen die Sicherheitsvorkehrungen analog der Regelung in § 4 Coronaschutzverordnung vom 24. November 2021 weiter erhöht.
Demzufolge gilt für die Sitzungen kommunaler Gremien ab sofort die 3G-Regel. Das bedeutet: Zutritt haben nur Geimpfte und Genesene sowie nicht geimpfte Personen, sofern sie einen POC-Test (Antigen-Schnelltest aus einem zugelassenen Testzentrum) vorweisen, dessen negatives Testergebnis nicht älter als 24 Stunden ist.
Auch Geimpfte und Genesene werden dringend gebeten, im Interesse der Sicherheit aller vor der Sitzung einen Antigen-Schnelltest in einem Testzentrum oder einen Selbsttest zu machen. Beim Einlass in den Ratssaal werden alle Personen aufgefordert, die Durchführung eines negativen Tests durch Unterschrift zu bestätigen. Bei rechtzeitigem Erscheinen vor der Sitzung ist es möglich, auch vor Ort einen Selbsttest durchzuführen.
Der Zutritt zum Ratssaal wie auch zu den Verwaltungsräumen ist ab sofort nur noch mit FFP2-Maske gestattet. Am Sitzplatz können Geimpfte oder Genesene die Maske ablegen. Bei nicht geimpften Personen ist dies nur möglich, wenn sie einen PCR-Test (Labortest) vorlegen, dessen negatives Ergebnis nicht älter als 48 Stunden ist. Ansonsten ist die FFP2-Maske weiterhin zu tragen.
Die Regelungen betreffen sowohl die Ratsmitglieder als auch Besucherinnen und Besucher sowie Verwaltungsmitarbeitende.