Coronaschutzverordnung: Neue Regelungen für Dormagen

Die Maßnahmen, auf die sich die Regierungschefs der Bundesländer am 25. November mit der Bundeskanzlerin geeinigt haben, sind in Nordrhein-Westfalen mit der neuen Coronaschutzverordnung am 1. Dezember in Kraft getreten. Die neuen Regeln gelten zunächst bis zum 20. Dezember.

Die Regeln der neuen Corona-Schutzverordnung im Überblick:

Mindestabstand und Kontaktbeschränkungen
Ab dem 1. Dezember sind Treffen im öffentlichen Raum nur noch mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Mehr als fünf Personen sind bei dem Zusammentreffen von zwei Haushalten nicht erlaubt, wobei Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren von der Zählung ausgenommen sind.

Alltagsmaske
In geschlossenen öffentlichen Räumen ist eine Alltagsmaske zu tragen. Dies gilt auch am Arbeitsplatz, sofern ein Abstand von anderthalb Metern zu weiteren Personen nicht sicher eingehalten werden kann. Auch im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften, beispielsweise auf dem Grundstück des Geschäftes, auf den dazugehörenden Parkplatzflächen und auf den Wegen zu einem Geschäft, ist eine Alltagsmaske zu tragen.
Von der Maskenpflicht befreit sind Kinder, die noch nicht zur Schule gehen und Menschen, die aus medizinischen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. In diesem Fall ist die Ausnahme durch ein ärztliches Zeugnis vor Ort nachzuweisen.

Kunden pro Quadratmeter
Bei Geschäften mit einer Verkaufsfläche von maximal 800 Quadratmetern bleibt es dabei, dass mindestens zehn Quadratmeter pro Kunde vorhanden sein müssen. Bei größeren Geschäften gilt für die über 800 Quadratmeter hinausgehende Verkaufsfläche die Regelung von 20 Quadratmeter pro Kunde. Bei Einkaufszentren wird die jeweilige Gesamtverkaufsfläche gemessen.

Schulen
Die Weihnachtsferien werden in NRW auf den 19. Dezember vorgezogen. Für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern eine Betreuung nicht gewährleisten können, wird es eine Notbetreuung geben.