Coronavirus: Das ändert sich mit der neuen Coronaschutzverordnung ab dem 11. Januar

Mit der ab 11. Januar geltenden Coronaschutzverordnung greifen weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. In der Zeit vom 11. Januar bis zunächst 31. Januar ist der Präsenzunterricht an Schulen ausgesetzt. Alle Schülerinnen und Schüler müssen zuhause am Distanzunterricht teilnehmen. Die bereits geltenden Beschränkungen für Handel und Gastronomie werden um drei Wochen bis 31. Januar verlängert. Zusammenkünfte sind ausschließlich im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren Person erlaubt. 

Das ändert sich ab Montag in Dormagen:

Schulen: Die Schulpflicht besteht weiterhin. Allerdings sollen alle Schülerinnen und Schüler auf Distanz lernen. Für Kinder der Klassen 1 bis 6 wird es eine Notbetreuung durch schulisches Personal geben, wenn diese von ihren Eltern nicht zuhause betreut werden können. Während dieser Notbetreuung findet kein Unterricht statt, sondern es besteht für diese Kinder die Möglichkeit, die Aufgaben des Distanzunterrichtes zu bearbeiten. Schulbusse werden im Januar nicht fahren.

Kitas: Kindertagesstätten bleiben im Rahmen eines eingeschränkten Pandemiebetriebs weiterhin geöffnet. In den Einrichtungen erfolgt die Betreuung in festen Gruppen, die untereinander nicht in Kontakt treten dürfen. Um die Umsetzung der Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen zu ermöglichen, werden in den Kitas, mit Ausnahme von Hortgruppen, die individuellen Betreuungszeiten um 10 Stunden reduziert. Die Kita- und OGS-Beiträge werden für Januar erstattet bzw. nicht erhoben.

Kontaktbeschränkungen: Die Kontaktbeschränkungen werden noch einmal verschärft. Zusammenkünfte sind ausschließlich im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren Person erlaubt. Zu betreuende Kinder sind von dieser Beschränkung ausgenommen. Sollte der Inzidenzwert des Rhein-Kreises-Neuss über einem Wert von 200 liegen, entscheidet der Kreis in Absprache mit der Landesregierung selbst, welche Maßnahmen getroffen werden. 

Maskenpflicht: Die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht in Zons und an den Bahnhöfen wird bis zum 31. Januar verlängert. Da sich in der Fußgängerzone nach wie vor viele Bürgerinnen und Bürger aufhalten, gilt auch dort wieder die Maskenpflicht. Der Bereich, wo die Maskenpflicht gilt, ist durch Hinweistafeln ausgeschildert. Weiterhin ist das Tragen eines Gesichts-Visieres als Ersatz für die Mund- und Nasenbedeckung untersagt. 

Trauungen: Die Anzahl der Traugäste bleibt auf maximal vier Personen beschränkt. Das heißt, zusätzlich zum Brautpaar und dem Standesbeamten sind maximal vier weitere Gäste erlaubt. Bei den Gästen muss es sich um die Eltern oder eigenen Kinder handeln. 

Bildungseinrichtungen: In der Musikschule und Volkshochschule finden bis zum 31. Januar keine Präsenz-Veranstaltungen statt. Bereits gezahlte Gebühren für die Musikschule werden für Januar zurückerstattet, sofern Präsenz-Veranstaltungen nicht online abgehalten werden können. Alle Online-Angebote der beiden Einrichtungen werden wie geplant durchgeführt. Die Stadtbibliothek hat bis zum 31. Januar nicht geöffnet, bietet jedoch einen Abhol-Service an. So können alle Bürgerinnen und Bürger ab Montag, 11. Januar, bis zu zehn ausleihbare Medien kostenlos über den Online-Katalog bestellen und – nach Absprache per Telefon (02133-257212) oder E-Mail (bib[@]stadt-dormagen.de) – im Zeitraum von montags bis freitags (außer mittwochs) zwischen 10 und 16 Uhr abholen.

Sport: Sämtlicher Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist nach wie vor unzulässig. Sämtliche Sportstätten der Stadt Dormagen bleiben daher zunächst bis zum 31. Januar 2021 für den Amateur- und Freizeitsport gesperrt.

Für Fragen zu ordnungsrechtlichen Angelegenheiten ist von Montag bis Freitag, 8 bis 16 Uhr, die Bürgerhotline unter der 02133 257 555 erreichbar. 

Bürgerinnen und Bürger, die Hilfe benötigen, weil sie beispielweise nicht mehr alleine einkaufen gehen können oder sich in Quarantäne befinden und keine Unterstützung im persönlichen Umfeld haben, können sich per Mail an hilfe[@]stadt-dormagen.de wenden.

Bei Fragen an die Stadtmarketing- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft zu möglichen Hilfsprogrammen und Förderangeboten des Bundes können sich Gewerbetreibende unter wirtschaft@stadt-dormagen.de melden. 

Weitere wichtige Informationen zum Thema Coronavirus unter www.dormagen.de/coronavirus