Der Inzidenzwert des Rhein-Kreises Neuss liegt weiterhin über 50. Deshalb hat der Kreis in seiner Allgemeinverfügung die Maskenpflicht verschärft. Ab sofort muss an den Dormagener Bahnhöfen eine Mund- und Nasenbedeckung getragen werden. Dies gilt in Horrem für den gesamten Willy-Brandt-Platz inklusive Parkplätze und Busbahnhof sowie ab dem Aufgang von der Zonser Straße zur Radstation und dem Bahnhof. In Nievenheim gilt die Maskenpflicht auf dem gesamten Parkplatz und dem Bahnhofsgelände.
Darüber hinaus ist weiterhin eine Mund- und Nasenbedeckung in der Fußgängerzone der Innenstadt und der gesamten Altstadt in Zons zu tragen.