Integrationsrat appelliert an iranisches Regime

Der Integrationsrat lässt seinen Worten Taten folgen: Nachdem die Dormagener Migrantenvertretung im April dieses Jahres Patenschaften für zwei politi-sche Gefangene im Iran übernommen hatte, wurde zeitnah jeweils ein schriftlicher Appell an den iranischen Botschafter in Deutschland gerichtet. Darüber informierte die Verwaltung das Gremium in dessen Sitzung am 15. August. In den Briefen wird mit Nachdruck an die aus rechtsstaatlicher Sicht grundlose Verhaftung der Journalistin und Autorin Narges Mohammadi und des Schriftstellers und Illustrators Mehdi Bahman erinnert und deren Freilassung gefordert. „Mit der Übernahme der Patenschaften für die beiden ungerecht Inhaftierten wollen wir nicht nur regelmäßig Druck auf das sie verfolgende brutale Regime ausüben, sondern zugleich die Solidarität mit den Betroffenen und deren Angehörigen zum Ausdruck bringen“, sagt Integrationsratsvorsitzender Mehmet Güneysu. Der Dormagener Integrationsrat hat als erstes Gremium überhaupt derartige Patenschaften übernommen: Bisher waren es aus-schließlich individuelle Patinnen und Paten – meistens prominente Persönlichkeiten aus der Politik. Der iranische Botschafter hat auf den Appell bis heute nicht reagiert.


Über das Chancen-Aufenthaltsrecht informierte den Integrationsrat die stellvertre-tende Leiterin des Ausländeramtes Britta Bellers. Die seit dem 31. Dezember vergangenen Jahres geltende Regelung nach § 104 c Aufenthaltsgesetz ermöglicht gedul-deten Ausländerinnen und Ausländern, die sich am 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesge-biet aufgehalten haben, eine Aufenthaltserlaubnis zu erwerben. Dafür müssen sie innerhalb von 18 Monaten nach Antragstellung bestimmte, klar definierte Bedingungen erfüllen. Neben einer geklärten (nicht getäuschten) Identität, ausreichenden Deutsch-kenntnissen und einem Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung gehören dazu unter anderem auch ein selbst erarbeitetes Einkommen und keine Verurteilung wegen einer Straftat. Den Aufenthaltsstatus „Duldung“ haben in der Regel ausreisepflichtige Personen, deren Asylanträge abgelehnt wurden, die Abschiebung jedoch aus verschiedenen Gründen nicht durchsetzbar ist. Nach dem Willen des Ge-setzgebers sollen damit so genannte „Kettenduldungen“ (immer wieder verlängerte Duldungen ohne Aussicht auf dauerhaften Aufenthalt) vermieden werden und die Be-troffenen eine Bleibeperspektive erhalten. Auch eine bessere Integration in den Ar-beitsmarkt würde dadurch erleichtert. Derzeit leben in Dormagen 195 Geduldete, von denen 73 potenziell von dem § 104c begünstigt sind. 60 von Ihnen haben bereits ei-nen entsprechenden Antrag gestellt. „Das Integrationsteam, das im Rahmen unseres Fachbereiches eng mit dem Ausländeramt zusammenarbeitet, begleitet die Antrag-stellerinnen und Antragsteller, damit sie die Voraussetzungen in der vorgegebenen Zeit erfüllen können und die Chance nutzen, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten“, betont Volker Lewerenz, Fachbereichsleiter Integration und Soziales.


Eine große Zustimmung fand wieder der Schüleraustausch des Bettina-von-Arnim-Gymnasiums mit der Ben-Zvi-Highschool in Dormagens Partnerstadtstadt Kiryat Ono. Einstimmig beschloss der Integrationsrat, den für Oktober geplanten Besuch is-raelischer Schülerinnen und Schüler in Deutschland mit 500 Euro zu bezuschussen. Auf dem Programm der Begegnung mit den Dormagenern Jugendlichen stehen auch Berlin, Düsseldorf und Köln. „Vorurteile beruhen meistens auf gegenseitiger Unkennt-nis. Persönliche Begegnungen junger Menschen, wie das BvA-Gymnasium sie mit der israelischen Schule pflegt, sind die beste Methode, ihnen vorzubeugen und freundschaftliche Bande zu knüpfen“, sagt Mehmet Güneysu. „Als Integrationsrat ste-hen wir geschlossen dahinter.“


Zu Anfang der Sitzung stellte Erster Hauptkommissar Ralph Schelkmann, Leiter der Polizeiwache Dormagen, die Kriminalstatistik für das Jahr 2023 vor und beantwortete Fragen aus dem Gremium.