Das Jugendschutzgesetz ist eindeutig. Doch wie genau halten die Dormagener Gewerbetreibenden es mit der Einhaltung der Vorschriften? Immer wieder überprüft das Ordnungsamt mit Testkäufen, ob die gesetzlichen Altersgrenzen eingehalten werden. Bier und Wein sind ab 16, Tabak und anderer Alkohol wie Spirituosen ab 18 Jahren in Tankstellen, Kiosken und Supermärkten frei verkäuflich.
„Solche Stichproben sind wichtig, weil uns regelmäßig Beschwerden von Eltern erreichen, dass an ihre minderjährigen Kinder Alkohol oder Zigaretten verkauft worden seien“, sagt Thomas Rütten, der beim Ordnungsamt den Bereich Jugendschutz verantwortet.
Zuletzt begleiteten die städtischen Ordnungshüter am Freitag, 8. Juni, zwei Minderjährige bei Testkäufen. Die Bilanz: In nur drei von 17 kontrollierten Betrieben bekamen die Testkäufer Alkohol und Zigaretten. Gegen zwei Tankstellenmitarbeiter und eine Kioskbetreiberin leitete das Ordnungsamt deshalb Verfahren ein. Die Ordnungswidrigkeit kann nach dem Jugendschutzgesetz mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.