Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat am heutigen Dienstag, 12. Juli, die Stadt Dormagen mit einer Prämie in Höhe von 10.000 Euro für ihr vorbildliches Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ausgezeichnet. Die gemeinsame Grundlage zur Durchführung von BEM-Verfahren stellt eine Dienstvereinbarung dar. Die Jury des LVR-Inklusionsamtes haben vor allem die Darstellung der gemeinsamen Grundlage und Ziele sowie die Einleitung und Umsetzung von Maßnahmen und betrieblichen Angeboten zur Eingliederung überzeugt. Auch bei der Beschäftigung von Mitarbeitenden mit einer Schwerbehinderung liegt die Stadtverwaltung Dormagen mit mehr als sieben Prozent über der gesetzlichen Quote von fünf Prozent.
„Wir sind sehr stolz auf diese Auszeichnung. Sie bestätigt unsere gute Inklusionsarbeit und betont die Wichtigkeit einer Wiedereingliederung“, sagte Sarah Lutz, BEM-Beauftragte der Stadt Dormagen. Bürgermeister Erik Lierenfeld ergänzt: „Die Gesundheit unserer Mitarbeitenden liegt uns sehr am Herzen. Deshalb ist es unser Ziel, die Mitarbeitenden, die wieder einsteigen wollen und können, größtmöglich dabei zu unterstützen und sie zu begleiten.“
Christoph Beyer, Leiter des LVR-Inklusionsamtes, übergab die Auszeichnung an Sarah Lutz und ergänzte: „Ihre Bewerbung hat die Jury des LVR-Inklusionsamtes auf ganzer Linie überzeugt, unter anderem weil Ihr BEM-Verfahren durch eine hohe Transparenz geprägt ist. Sie sorgen dafür, dass Ihre Mitarbeitenden ausführlich über die Angebote Ihres Betrieblichen Eingliederungsmanagements informiert sind und kümmern sich präventiv um die Arbeitsfähigkeit und Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden. Dieses zukunftsorientierte und verantwortungsvolle Handeln – von dem alle profitieren – zeichnet der LVR gerne aus.“
Die Stadt Dormagen ist mit ihren 65.000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine mittelgroße Stadt im Rheinland, die rund 1.200 Mitarbeitende beschäftigt. Es bestehen ein gewählter Personalrat, eine gewählte Schwerbehindertenvertretung sowie eine Gleichstellungsbeauftragte.
Der LVR vergibt seit 2007 Prämien für die beispielhafte Einführung und Umsetzung des BEM und unterstützt Arbeitgeber bei der BEM-Umsetzung mit Fortbildungen und Beratung. Das BEM ist Bestandteil der Prävention. Alle Unternehmen sind seit 2004 gesetzlich verpflichtet, sich aktiv um die Vermeidung von betriebsbedingten Erkrankungen sowie die Wiedereingliederung von längerfristig oder häufig erkrankten Mitarbeitenden zu kümmern. Behinderungen und frühzeitige Verrentungen sollen so vermieden werden. Die Prämierungen stammen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe, die Unternehmen entrichten müssen, wenn sie – entgegen der gesetzlichen Fünf-Prozent-Quote pro 20 Arbeitsplätze – keine oder zu wenige Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Das LVR-Inklusionsamt setzt diese Mittel für die Förderung von Inklusion im Arbeitsleben ein.
Hintergrund:
Ende 2019 lebten im Rheinland etwa 1 Million Menschen mit einer Schwerbehinderung. Im Rheinland gibt es circa 18.600 beschäftigungspflichtige Arbeitgeber mit einer durchschnittlichen Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen von fast 5,4 Prozent. In 2019 haben Unternehmen, Inklusionsprojekte und schwerbehinderte Menschen rund 50 Millionen Euro als finanzielle Förderung erhalten. Bislang hat das LVR-Inklusionsamt 74 Arbeitgeber der Privatwirtschaft und des Öffentlichen Dienstes mit der BEM-Prämie ausgezeichnet.