Konflikte schlichten, Streitigkeiten beenden und Menschen wieder zusammenbringen – so lassen sich im Wesentlichen die Aufgaben einer so genannten Schiedsperson beschreiben. Zum 1. Juni sucht das Rechtsamt der Stadt Dormagen Interessentinnen und Interessenten für die Besetzung des Schiedsamtsbezirks Dormagen I (Stadtteile Dormagen-Mitte, Horrem, Rheinfeld, Stadt Zons, St. Peter und Stürzelberg).
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in
Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.
Das Ehrenamt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes kann im Allgemeinen von Bürgerinnen oder Bürgern übernommen werden, die zwischen 25 und 75 Jahren alt sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, nicht unter Betreuung stehen und im Schiedsamtsbezirk wohnen. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten schreibgewandt sein und eine ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören sowie Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung besitzen. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.
Die Schiedspersonen werden für Ihr Amt unter anderem durch das Schiedsamtsseminar und regionalen Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. – BDS – hinreichend ausgebildet.
Für die Dauer von fünf Jahren wird die Schiedsperson vom Rat der Stadt Dormagen gewählt. Allerdings darf die gewählte Schiedsperson ihr Amt erst antreten, wenn die Wahl durch die Leitung des Amtsgerichts Neuss bestätigt und sie auf die Erfüllung ihrer Pflichten vereidigt worden ist.
Für ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten die Schiedspersonen von der Stadt Dormagen eine jährliche pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 500 Euro. Zusätzlich fließen die von den Schiedspersonen erhobenen Gebühren vollständig der Schiedsperson zu, da die Stadt Dormagen zugunsten dieser auf ihren Anteil an den Gebühren ganz verzichtet.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können ihre schriftliche Bewerbung bis zum 4. April 2025 an das Rechtsamt der Stadt Dormagen, Paul-Wierich-Platz 2, 41539 Dormagen, E-Mail: rechtsamt[@]stadt-dormagen.de, schicken. Weitere Informationen zur Tätigkeit der Schiedsperson erhalten sie von Guido Krah vom Rechtsamt der Stadt Dormagen, Telefon 02133 257 3263.