Die im Jahr 2021 angeforderte Validierung über das rund 35 Hektar große Areal am Silbersee wird in Abstimmung mit dem Rhein-Kreis Neuss veröffentlicht. Sie wurde von der Stadt Dormagen beauftragt, um die Altlastenrisiken des Gebietes abschätzen zu können. Die Validierung ist für alle Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite der Stadt Dormagen hier verfügbar: Tagesordnung des Hauptausschusses, Punkt Ö 7.3 (Sachstand zum Zweitgutachten bezüglich der Altlastenuntersuchung auf dem Gelände der ehemaligen Zinkhütte).
„Wir wollen transparent sein und die Politik sowie die Bürgerinnen und Bürger über die einzelnen Schritte des Entwicklungsprozesses informieren. Wir möchten jedoch betonen, dass das Dokument keine abschließende Bewertung für uns darstellt und noch viele Fragen offen sind“, sagt Dr. Martin Brans, Technischer Beigeordneter der Stadt Dormagen.
Die Stadt Dormagen beabsichtigt, das Gelände der ehemaligen Zinkhütte am Silbersee als Gewerbegebiet zu entwickeln. Sie überlegt, die Grundstücke zu diesem Zweck von der Eigentümerin, der RWE Power AG, zu übernehmen. Auf dem Grundstück wurden seit den 70er Jahren verschiedene Altlastensanierungs- und -sicherungsmaßnahmen durchgeführt. Um den Standort wieder gewerblich nutzbar zu machen, wurde im Jahr 2017 eine gutachterliche Gefährdungsabschätzung beauftragt und erarbeitet. Im Rahmen der Gefährdungsabschätzung sind Art und Konzentration der Schadstoffe, die Möglichkeit ihrer Ausbreitung in die Umwelt und ihrer Aufnahme durch Menschen, Tiere und Pflanzen sowie die weitere Nutzung des Grundstücks betrachtet worden. Dazu wurden insbesondere Boden- und Grundwasseruntersuchungen durchgeführt.
Anschließend führte das durch den Grundstückseigentümer beauftragte Sachverständigenbüro eine Sanierungsuntersuchung durch, bei der die verschiedenen Sanierungsmöglichkeiten verglichen wurden und eine Empfehlung abgegeben wird. Daraufhin erarbeitete der Gutachter einen Rahmensanierungsplan, in dem das empfohlene Sanierungsverfahren konkret erläutert wird und welche Nachsorge- und Überwachungsmaßnahmen begleitend und nachfolgend erforderlich sind.
Diese Unterlagen liegen der zuständigen Unteren Bodenschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss vor. Sie kann den vorgelegten Rahmensanierungsplan nach Prüfung und Beteiligung anderer Träger öffentlicher Belange für verbindlich erklären oder ihn abändern und mit Nebenbestimmungen versehen bzw. einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Grundstückseigentümerin abschließen. Dieser Verfahrensschritt steht nun an.
Ergänzend zu den vorgenannten Gutachten und Schritten hat die Stadt Dormagen eine Validierung der Ergebnisse beauftragt, die nun ebenfalls vorliegt. Dabei ist es nicht beabsichtigt, die beiden Ausarbeitungen zu vergleichen, da sie deutlich unterschiedliche Schwerpunkte haben. Die Validierung ist lediglich als Ergänzung zu verstehen. Sie wird seitens des Kreises – analog zu anderen bisher eingegangenen Stellungnahmen – in die fachliche Beurteilung im bodenschutzrechtlichen Verfahren einfließen.
Als nächster Schritt wird nun die Untere Bodenschutzbehörde festlegen, welche Auflagen die Grundstückeigentümerin umzusetzen und zu beachten hat, um das Grundstück einer gewerblichen Nutzung zuzuführen. „Das müssen wir abwarten“, sagt Brans.
Hintergrund:
Ziel der Stadt Dormagen ist es, die Fläche am Silbersee als Gewerbegebiet zu erschließen und für industrielle Neuansiedlungen zu gewinnen. Die Reaktivierung dieser Industriebrache soll einen Lückenschluss zwischen dem Gewerbegebiet Dormagen/Delrath und dem Industriestandort AluNorf darstellen, durch den der Gewerbestandort zwischen Rhein und A57 weiter entwickelt werden könnte.