Mit einer Wohnraumschutzsatzung tritt die Stadt ab Juli der Zweckentfremdung von Wohnraum entgegen. Der Stadtrat hatte in seiner jüngsten Sitzung am 15. Juni mehrheitlich für die neue Satzung gestimmt. Ziel ist es, Leerstand von Wohnungen und Häusern künftig zu vermeiden. Die Satzung hat zunächst eine Gültigkeit von fünf Jahren.
„Die Wohnraumschutzsatzung ist für uns ein weiteres wichtiges Werkzeug, um die Wohnungsnot in Dormagen abzuschwächen. Dabei geht es uns darum, Immobilien, die nur zu Spekulationsgewinnen gekauft wurden und nicht vermietet werden, wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen“, sagt Bürgermeister Erik Lierenfeld.
Die beschlossene Wohnraumschutzsatzung besagt, dass Wohnraum, der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Satzung bereits Wohnraum war oder danach wird, maximal sechs Monate freistehen darf. Danach hat die Stadt auf Grundlage der Satzung die Möglichkeit, ein Bußgeld zu verhängen. Ausgenommen sind Wohnungen, für die eine offizielle Genehmigung eingeholt wurde. Diese Genehmigung gibt es in Ausnahmefällen, wie beispielsweise für die Erweiterung eines Geschäfts- oder Gewerbebetriebes oder der Bereitstellung von Ersatzwohnraum. Lierenfeld betont zudem, dass auch für frei gewordenen Wohnraum innerhalb des Elternhauses durch den Auszug eines Kindes keine Verpflichtung zur Vermietung bestehen wird. „Niemand muss fürchten, dass er seine Einliegerwohnung, die er für den Besuch der ausgezogenen Kinder oder Enkel freihält, fremd vermieten muss.“
Positive Erfahrungen mit einer Wohnraumschutzsatzung hat in der Vergangenheit die Stadt Düsseldorf gemacht. So gelang es, Eigentümerinnen und Eigentümer, die sich nicht mehr um ihre Immobilie gekümmert hatten, zu Renovierungsarbeiten zu bewegen. Die bis dato leerstehenden Wohnungen konnten durch die Maßnahmen anschließend wieder bewohnt werden.
Ein Gutachten zum Wohnungsmarkt, das das Land Nordrhein-Westfalen in Auftrag gab, hat ergeben, dass eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung durch Mietwohnungen in Dormagen besonders gefährdet sei. Laut dem Gutachten wird die Stadt Dormagen jeweils der Stufe 4 – und damit der höchsten Stufe – im Bedarfsniveau für Mitwohnraum und Wohneigentum sowie im Kostenniveau für Mietwohnraum und Wohneigentum zugeordnet. Als erste große langfristige Maßnahme gegen die Wohnungsnot hatte der Stadtrat bereits im Jahr 2021 die Gründung der Wohnraumgesellschaft WORADO beschlossen, die seitdem erfolgreich preiswerten neuen Wohnung schafft.