Das Ausländeramt der Stadt Dormagen weist noch einmal explizit darauf hin, dass die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine einschließlich aller Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum 4. März 2025 automatisch durch Verordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) verlängert wurden. Diese Regelung gilt für jene Ukrainerinnen und Ukrainer, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben. Es bedarf keiner weiteren Vorsprache bei der örtlichen Ausländerbehörde zur Verlängerung der Aufenthaltstitel.
Das BMI hat die Mitgliedstaaten des Schengener Grenzkodex in geeigneter und offizieller Weise informiert, sodass auch Auslandsreisen für die Inhaberinnen und Inhaber der scheinbar abgelaufenen Aufenthaltserlaubnisse möglich sind. Zudem wurden alle Leistungsbehörden über ihre jeweils zuständigen Ministerien über die Fortgeltung der Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG informiert.