Die Landesregierung passt die Coronaschutzverordnung mit Gültigkeit ab Freitag, 9. Juli 2021, an. Angesichts landesweit weiterhin niedriger Inzidenzzahlen und der ebenfalls deutlich abnehmenden Zahl schwerer Krankheitsverläufe, erforderlicher Krankenhauseinweisungen und Intensivbehandlungen wird eine neue „Inzidenzstufe 0“ eingeführt. Diese Stufe gilt in Kreisen und kreisfreien Städten, die seit mindestens fünf Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von 10 oder weniger aufweisen, und beinhaltet die Aufhebung eines Großteils der bestehenden Regeln und Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie. Die Stadt Dormagen sowie das Land NRW liegen zurzeit bei einer Inzidenz von unter 10, weshalb die Regelungen der Inzidenzstufe 0 in Dormagen ab Freitag, 9. Juli 2021, in Kraft treten. Die neuen Landesregelungen gelten nur für die Bereiche, die das Land selbst regeln kann. So bleiben weitergehende bundesrechtliche Vorgaben, insbesondere des Arbeitsschutzes, auch in der neuen Inzidenzstufe 0 bestehen. Die Stufen 1 (7-Tage-Inzidenz über 10 bis 35), 2 (über 35 bis 50) und 3 (über 50) bleiben weiterhin unverändert.
Die Maskenpflicht gilt weiterhin im öffentlichen Personennah- und Personenfernverkehr samt Taxen und Schülerbeförderung, im Einzelhandel sowie in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen. Betreiber anderer Einrichtungen und Angebote können die Nutzung dieser weiterhin vom Tragen einer Maske abhängig machen. Beschäftigte mit einem besonders nahen Kundenkontakt wie etwa im Bereich körpernaher Dienstleistungen oder in der Gastronomie müssen weiterhin eine Maske tragenoder über einen negativen Testnachweis verfügen.
Eine neue Regelung zum Testen gibt es angesichts der Virusvarianten gerade im Hinblick auf die nun anstehenden Reise- und Urlaubsaktivitäten: Beschäftigte ohne vollständigen Impfschutz oder Genesenen-Nachweis, die nach dem 1. Juli 2021 mindestens fünf Tage aufgrund von Urlaub oder ähnlichen Abwesenheiten nicht gearbeitet haben, müssen nach der Rückkehr am ersten Tag an ihrem Arbeitsplatz ein negatives Testergebnis vorweisen oder vor Ort einen Test durchführen. Krankheit oder Home-Office-Zeiten lösen keine Testpflicht aus.
Weitere wichtige Informationen zum Thema Coronavirus unter www.dormagen.de/coronavirus und https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw
Die wichtigsten Regelungen der Inzidenzstufe 0 im Überblick:
Kontaktbeschränkungen:
- Keine Beschränkungen mehr
- Mindestabstände als Empfehlung
Partys oder vergleichbare Feiern:
- Unter 50 Teilnehmenden keine Beschränkungen
- Bei mehr als 50 Teilnehmenden (einschließlich immunisierter Personen) Testpflicht für nicht immunisierte Personen (nur Bürgertest gültig), dann keine Beschränkungen
- Ohne Test müssen Mindestabstände und Maskenpflicht ab 50 Teilnehmenden weiter beachtet werden – auch von immunisierten Personen
Außerschulische Bildung:
- Kontaktdaten erheben, im Übrigen keine Beschränkungen
- bei mehr als 500 Personen nur, wenn Landesinzidenz ebenfalls 0-10, sonst gelten die Regelungen aus Inzidenzstufe 1
Kinder- und Jugendarbeit:
- Bei Ferienfreizeiten einmalige Testpflicht zu Beginn des Angebots, bei Kinder- und Jugendreisen zu Anfang und Ende des Angebots
- Ansonsten keine Einschränkungen mehr
Kultur:
- Bei Veranstaltungen (z.B. Theater, Kino, Konzert) wahlweise Test- oder Maskenpflicht oder Sitzplan nach Schachbrettmuster, keine weiteren Beschränkungen
- bei mehr als 500 Personen nur, wenn Landesinzidenz ebenfalls 0-10, sonst gelten die Regelungen aus Inzidenzstufe 1
- Ab 5.000 Zuschauerinnen und Zuschauern Test und Hygienekonzept erforderlich
- Besuch von Museen usw. ohne Einschränkungen (auch ohne Maske)
Sport:
- Sportausübung ohne Beschränkungen
- Sportveranstaltungen außen ohne Beschränkungen, innen mit Test oder Sitzplan im Schachbrettmuster und einer max. Auslastung von 33 Prozent der Kapazität
- Bei mehr als 500 Personen nur, wenn Landesinzidenz ebenfalls 0-10, sonst gelten die Regelungen aus Inzidenzstufe 1
- Ab 5000 Zuschauerinnen/Zuschauern Test und Hygienekonzept erforderlich
Freizeit:
- Keine Beschränkungen, Kontaktnachverfolgung aufgehoben bei max. 500 Teilnehmenden an einer Veranstaltung bzw. max. 2.000 Besuchern einer Einrichtung pro Tag
- Keine Beschränkungen, wenn Landesinzidenz ebenfalls 0-10
- Dann auch Betrieb von Clubs und Diskotheken innen erlaubt, mit Konzept, Kontaktnachverfolgung und Test
Gastronomie:
- Keine Einschränkungen, solange Abstand oder Abtrennung zwischen Tischen
- Keine Kontaktnachverfolgung
- Bedienpersonal mit Test (Selbsttest genügt) oder Maske
Beherbergung und Tourismus:
- Kontaktnachverfolgung bleibt bestehen, Testerfordernis nur noch bei Gästen aus Gebieten mit einer Inzidenz über 10
Messen und Märkte:
- Wegfall sämtlicher Beschränkungen, wenn auch Landesinzidenz 0-10, sonst gelten die Regelungen aus Inzidenzstufe 1