Für alle Besucherinnen und Besucher der Rathäuser (Neues Rathaus, Historisches Rathaus und Technisches Rathaus) der Stadt Dormagen gilt ab morgen, 24. November, die 3G-Regelung. Das bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger, die eine der genannten Einrichtungen aufsuchen möchten, zwingend einen Nachweis über eine Genesung, Impfung oder negative Testung vorzeigen müssen. Als Test ist ein 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest („Bürgertest“) oder alternativ ein gültiger PCR-Test erforderlich. Darüber hinaus besteht in allen Gebäuden eine FFP2-Maskenpflicht.