Der Anspruch auf die Notbetreuung von Kindern in Kindertagesstätten, in der Kindertagespflege und in den Schulklasse 1 bis 6 soll ausgeweitet werden. Diese Entscheidung haben das NRW-Schulministerium und das NRW-Familienministerium jetzt mitgeteilt. Auf den entsprechenden Erlass warten die Kommunen aktuell. Die Stadt Dormagen wird gemeinsam mit den Trägern dem Vorschlag des Landes für die Kitas folgen. Somit besteht dann ein Betreuungsanspruch, sobald ein Elternteil beruflich eine sogenannte Schlüsselposition bekleidet. Bisher mussten beide Elternteile einer speziellen Berufsgruppe angehören. Auch eine Betreuung an den Wochenenden wird im Zuge dessen sichergestellt.
„Diese Maßnahme ist notwendig, da unsere Erfahrungen der vergangenen Tage gezeigt haben, dass durch den Betreuungsengpass auch viele Pflegekräfte, Krankenpfleger und Ärzte zu Hause geblieben sind“, sagt Bürgermeister Erik Lierenfeld. „Das ist in dieser Krise fatal. Wir brauchen jetzt so viel medizinisches Fachpersonal wie möglich, um die Krise gemeinsam zu meistern. Durch die neue Regelung können wir so dafür sorgen und gleichzeitig eine Entlastung in den Familien schaffen.“
Lierenfeld betont aber, mit dieser Regelung maßvoll umzugehen. „Unser oberstes Ziel bleibt weiterhin die Eindämmung des Virus. Nur wer wirklich keine andere Möglichkeit hat, sollte die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Bitte gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber verantwortungsvoll mit dem Angebot um."
Betroffene Eltern wenden sich weiterhin per E-Mail an schule.notbetreuung[@]stadt-dormagen.de und kita.notbetreuung[@]stadt-dormagen.de oder telefonisch an die Bürgerhotline unter 02133 257 555 und müssen Nachweise vom Arbeitgeber beibringen. Sie erhalten dann eine entsprechende Nachricht durch den Träger.