Ab 1. März dürfen erste Dienstleister wieder ihre Arbeit aufnehmen. Friseurbetriebe und auch Betriebe zur nichtmedizinischen Fußpflege dürfen wieder öffnen. Ein Überblick über die aktuellen Bestimmungen.
Das gilt derzeit in Dormagen:
Dienstleistungen und Einzelhandel: Ab 1. März können Friseurbetriebe und auch Betriebe zur nichtmedizinischen Fußpflege unter Hygieneauflagen und der Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen, wieder öffnen. Einzelhandel, Gastronomie und Kultureinrichtungen bleiben vorerst geschlossen.
Sport: Individualsport unter freiem Himmel ist wieder erlaubt – entweder allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes sowie Einzeltraining. Deshalb hat sich die Stadt Dormagen dazu entschieden, die Sportanlagen unter bestimmten Auflagen zu öffnen. Bis zu fünf Verantwortliche müssen die Vereine der Verwaltung nennen; diese fungieren als Ansprechpartner*innen und sorgen vor Ort für die Einhaltung der Regelungen. Außerdem müssen die Kontakte der Personen erfasst werden, die die Sportanlage für Trainings nutzen. Sobald alle erforderlichen Informationen von den jeweiligen Vereinen bei der Stadt eingegangen sind, bekommen diese nach der Prüfung eine Nutzungsgenehmigung. Das Ordnungsamt sowie der Sportservice werden außerdem regelmäßig vor Ort sein, um sich von der Umsetzung der Regelungen zu überzeugen. Es ist ein Mindestabstand von fünf Metern zwischen den einzelnen Sportlern beziehungsweise Sportlergruppen einzuhalten.
Der weitere Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist weiterhin unzulässig.
Schulen: Die Schulen sind seit dem 22. Februar schrittweise wieder geöffnet worden. Auch die Schulbusse fahren wieder. Der Unterricht für Schüler*innen aller Grundschulen findet in Form eines Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht statt. Schüler*innen von Abschlussklassen der weiterführenden Schulen, die vor Prüfungen stehen, nehmen ebenfalls am Präsenzunterricht teil. Alle anderen Schüler*innen lernen vorerst weiter auf Distanz. Auf Dormagener Schulhöfen gilt bis 16 Uhr nach wie vor ein Betretungsverbot für schulfremde Personen. Die Elternbeiträge werden weiterhin ausgesetzt, solange das Land der Stadt Dormagen die Hälfte der Elternbeitragsausfälle ersetzt, unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird.
Kitas: In den Kindertagesstätten werden seit dem 22. Februar wieder alle Kinder betreut. Die Betreuungszeiten sind um zehn Stunden pro Woche gekürzt und die Kinder werden in festen Gruppen betreut.
Kontaktbeschränkungen: Zusammenkünfte sind weiterhin ausschließlich im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren Person erlaubt. Zu betreuende Kinder sind von dieser Beschränkung ausgenommen. Partys und Feiern bleiben überall untersagt.
Maskenpflicht: Die Maskenpflicht in Zons und an den Bahnhöfen gilt vorerst bis zum 7. März. Im Umfeld von geöffneten Einzelhandelsgeschäften gilt die Maskenpflicht ab einer Entfernung von zehn Metern vom Eingang des Geschäfts, auf dem Grundstück des Geschäftes sowie auf den zu dem Geschäft gehörenden Parkplatzflächen. Kinder unter 14 Jahren, die aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, dürfen nach wie vor eine Alltagsmaske tragen. In öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften, Arztpraxen, Friseur- und Kosmetikbetrieben sowie in außerschulischen Bildungseinrichtungen und in Verwaltungsgebäuden sind medizinische Masken zu tragen. Beim Besuch der Wochenmärkte ist mindestens eine Alltagsmaske zu tragen.
Trauungen: Die Anzahl der Traugäste ist auf ein Minimum reduziert. Das bedeutet, dass bei der Trauung neben dem Standesbeamten bzw. der Standesbeamtin lediglich das Brautpaar und eigene Kinder unter 18 Jahren anwesend sein dürfen.
Bildungseinrichtungen: Die Veranstaltungen von Musikschule und Volkshochschule konzentrieren sich weiterhin ausschließlich auf Online-Veranstaltungen. Die Stadtbibliothek bleibt ebenfalls weiter geschlossen, bietet jedoch nach wie vor einen Abhol-Service an.
Bürger*innen, die Hilfe benötigen, weil sie beispielweise nicht mehr alleine einkaufen gehen können oder sich in Quarantäne befinden und keine Unterstützung im persönlichen Umfeld haben, können sich per Mail an hilfe[@]stadt-dormagen.de wenden.
Bei Fragen an die Stadtmarketing- und Wirtschaftsförderung zu möglichen Hilfsprogrammen und Förderangeboten des Bundes können sich Gewerbetreibende unter wirtschaft[@]stadt-dormagen.de melden.
Weitere wichtige Informationen zum Thema Coronavirus unter www.dormagen.de/coronavirus.