Im Rhein-Kreis Neuss ist der Sieben-Tage-Inzidenz-Wert für Corona-Neuinfektionen auf mehr als 50 je 100.000 Einwohner angestiegen. Nach der Definition von Bund und Land ist der Rhein-Kreis Neuss somit ein Risikogebiet. Daher hat der Rhein-Kreis Neuss eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die am morgigen Montag in Kraft tritt. Darin enthalten sind weitere Einschränkungen:
So sind private Feiern im öffentlichen Raum aus besonderem Anlass nur noch mit höchstens zehn Personen erlaubt. Zudem dürfen sich maximal fünf Personen oder zwei Haushalte in der Öffentlichkeit treffen und es gilt eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr für die Gastronomie. In dieser Zeit dürfen auch keine alkoholischen Getränke verkauft werden. In der Zonser Altstadt und der Fußgängerzone gilt ab morgen eine generelle Maskenpflicht, ebenso wie am Sitz- oder Stehplatz in geschlossenen Räumlichkeiten bei Konzerten und Aufführungen und sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen.
„Wir müssen verantwortungsvoll gegenüber unseren Freunden, Familien, Nachbarn und Mitbürgerinnen und Mitbürgern sein und uns vernünftig verhalten. Nur so können wir dafür Sorge tragen, dass der Handel, Schulen und Kindertageseinrichtungen geöffnet bleiben“, sagt Erster Beigeordneter Robert Krumbein.
Weitere Informationen auch zu den Auswirkungen auf das Dormagener Kulturprogramm und weiteren Veranstaltungen folgen in Kürze. Hier geht es zur Allgemeinverfügung.