Auch wenn derzeit keine Rats- und Ausschusssitzungen stattfinden können: Meinungsvielfalt und politischer Diskurs sind auch während der Coronakrise nicht in Quarantäne. „Aber in gewohnter Form zusammenzukommen, das wäre wegen des damit verbundenen Infektionsrisikos einfach unverantwortlich“, erklärt Bürgermeister Erik Lierenfeld. „Der Schutz von Leib und Leben geht vor. Ich gehe davon aus, dass darüber in allen Fraktionen Konsens herrscht.“
In wöchentlichen Videokonferenzen mit den Fraktionsvorsitzenden informiert Verwaltungschef Lierenfeld umfassend über Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus. Er stellt sich den Fragen der Politik, diskutiert und erklärt Entscheidungen. „Das Infektionsschutzgesetz setzt schließlich nicht die Meinungsfreiheit außer Kraft“, so Lierenfeld. Zudem erhalten die Mitglieder des Rats täglich ein Briefing aus dem Krisenstab, das alle wichtigen neuen Entwicklungen zusammenfasst.
Wichtig sei, dass die Verwaltung handlungsfähig bleibe. Wichtige Entscheidungen – auch zur Bewältigung der Krise oder zur Abmilderung ihrer Auswirkungen – kann der Stadtrat jeder Zeit in Form von Dringlichkeitsbeschlüssen fassen. „Der Gesetzgeber hat Dringlichkeitsbeschlüsse und künftig zudem Beschlüsse im vereinfachten Verfahren bewusst vorgesehen. Das sind Instrumente, die wir jetzt für eine begrenzte Zeit nutzen sollten“, erläutert Bürgermeister Lierenfeld.
Derzeit erhalten die Ratsfraktionen donnerstags die Dringlichkeitsentscheidungen zur Beratung. Die Fraktionsvorsitzenden haben im Anschluss daran die Möglichkeit, Fragen zu den Vorlagen der Verwaltung in einer Videokonferenz zu stellen. Insgesamt haben die Fraktionen zehn Tage Zeit für ihre Beratung. Nur wenn die Mehrheit des Stadtrates der Entscheidung zustimmt, wird der Dringlichkeitsbeschluss von Bürgermeister und dem CDU-Fraktionsvorsitzenden unterschrieben. „Die Gemeindeordnung sieht vor, dass der Bürgermeister und ein Ratsmitglied den Beschluss treffen können. In Dormagen ist es aber gelebte Praxis, dass alle Fraktionen entsprechend eingebunden sind und der Vorsitzende der größten Fraktion mit unterzeichnet“, erklärt Lierenfeld.
Den aus der Politik an ihn herangetragenen Wunsch nach Präsenz-Sitzungen nennt Lierenfeld „nachvollziehbar – zumal ja der Kommunalwahlkampf vor der Tür steht.“ Dennoch sei es wichtig, dass der Rat jetzt bewusst und geschlossen ein Zeichen setze: „Wir verlangen den Bürgerinnen und Bürgern viel ab, Unternehmen sind wegen des weitreichenden Kontaktverbots in ihrer Existenz gefährdet. In dieser Situation brauchen wir parteiübergreifenden Konsens. Der Wahlkampf muss dann eben warten.“
Der Idee, Ratssitzungen in „abgespeckter“ Form stattfinden zu lassen, erteilt Lierenfeld eine Absage: „Die Sitzungen müssen nun mal öffentlich stattfinden. Die Präsenz der Ratsmitglieder ist zwingend vorgegeben. Weder ist eine Verkleinerung möglich, noch ein Ersatzgremium vorgesehen.“ Die Kommunen entscheiden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung selbst darüber, ob Sitzungen stattfinden. „Die Krise hat ihren Höhepunkt noch nicht erreicht. Deshalb hat für die Verwaltung das Abschneiden möglicher Infektionsketten höchste Priorität“, erklärt Erik Lierenfeld.
Wenn allerdings ein Fünftel der Ratsmitglieder oder eine Fraktion unter Angabe der zur Beratung zu stellenden Gegenstände es verlangen, ist der Rat unverzüglich einzuberufen.