Coronavirus: Verordnungsnovelle bringt weitere Lockerungen für das öffentliche Leben

Die heute in Kraft getretene Novelle der Coronaschutzverordnung bringt weitere Lockerungen für das öffentliche Leben. So sind Picknicks wieder erlaubt, das Grillen aber bleibt weiterhin untersagt. Krankenbesuche sind unter strengen Vorkehrungen wieder möglich. Zudem öffnen Tattoo- und Piercingstudios wieder.


„Mir ist wichtig, die Dinge zu betonen, die sich nicht ändern: Es gelten weiterhin Kontaktbeschränkungen, im öffentlichen Raum ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren und dort, wo dies nicht möglich ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen“, sagt Bürgermeister Erik Lierenfeld. „Daran hat sich, wie an den Ausnahmen, im Grunde nichts geändert. Wie nachhaltig unsere Erfolge bei der Eindämmung des Coronavirus sind, hängt davon ab, dass wir uns daran weiter halten“, so Lierenfeld. Das gelte auch für Handhygiene, sowie Husten- und Niesetikette.
Besuche in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sind wieder zulässig. Voraussetzung dafür sind individuelle, einrichtungsbezogene Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte, um Patienten, Bewohner und Personal möglichst vor dem Coronavirus zu schützen. Freibäder können ebenfalls wieder öffnen. Auch in diesem Bereich gelten strenge Hygieneauflagen. Hallenschwimmbäder, Spaßbäder, Saunen und ähnliche Einrichtungen hingegen bleiben vorerst weiter geschlossen.


Weiterhin verboten bleiben Veranstaltungen und Versammlungen im öffentlichen Raum. Für den privaten Bereich setzt das Land weiterhin vor allem auf Vernunft und Eigenverantwortung. „Große Gruppenausflüge kann es zum Vatertag dieses Jahr leider nicht geben. Im privaten Rahmen darf zwar gefeiert werden – aber mit der gebotenen Rücksicht auf die eigene und die Gesundheit anderer Mitmenschen“, betont Lierenfeld.