Coronavirus: Weitere Lockerungen und Öffnungsperspektiven ab Freitag

Aufgrund der sich weiter entspannenden Corona-Lage hat das Land NRW weitere Lockerungen beschlossen, die ab Freitag, 28. Mai in Kraft treten. Darüber hinaus hat die Landesregierung einen Stufenplan vorgestellt, der je nach Sieben-Tage-Inzidenz weitere Öffnungsperspektiven aufzeigt.

Da die Sieben-Tage-Inzidenz im Rhein-Kreis Neuss und damit auch in Dormagen derzeit konstant unter 100 liegt (Stufe 3), entfällt ab Freitag die Testpflicht für den Einkauf im Einzelhandel. Sollte der Inzidenzwert in den nächsten Tagen stabil unter der Marke 50 liegen, sind in der kommenden Woche weitere Lockerungen gemäß der Stufe 2 des Stufenplans (Inzidenz 50 bis 35,1) zu erwarten.

Bürgermeister Erik Lierenfeld zeigt sich angesichts der rückläufigen Infektionszahlen erleichtert: „Wir sind auf einem guten Weg, aber noch nicht am Ziel. Daher bitte ich ausdrücklich darum, aufgrund der Lockerungen jetzt nicht nachlässig zu werden und weiterhin die Hygienemaßnahmen und Maskenpflicht zu beachten.“ Mit Hinblick auf weitere mögliche Öffnungsschritte empfiehlt Lierenfeld, sich regelmäßig auf den Webseiten des Landes, des Rhein-Kreises Neuss und der Stadt Dormagen über die aktuell gültigen Regelungen zu informieren.

Das ändert sich in Dormagen gemäß Stufe 3 ab 28. Mai im Einzelnen:

Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus zwei Haushalten erlaubt. Vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt.

Einzelhandel: Alle Geschäfte dürfen öffnen. Ein negatives Testergebnis ist nicht mehr erforderlich. Weiterhin verpflichtend ist das Tragen einer medizinischen Maske. Erlaubt ist ein Kunde pro 20 Quadratmeter.

Gastronomie: Der Besuch der Außengastronomie ist mit negativem Testergebnis sowie für vollständig Geimpfte und Genesene zulässig. Genesene müssen einen Genesenen-Nachweis des Rhein-Kreises Neuss vorweisen. Das Verzehrverbot im Umkreis von Restaurants gilt nicht mehr.

Schulen/Kitas: Ab 31. Mai kehren alle Schüler*innen wieder vollständig in den Präsenzunterricht zurück. Ab 7. Juni kehren alle Kindertagesstätten in den Regelbetrieb mit voller Betreuungsstundenzahl zurück.

Sport: Außensport ist auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen im Alter von bis zu 18 Jahren erlaubt. Für kontaktfreien Außensport gilt dies altersunabhängig.  Bei Sportveranstaltungen draußen sind maximal 500 Zuschauer mit negativem Test zulässig.

Bildungseinrichtungen: Für den Besuch der Stadtbibliothek ist ein negatives Testergebnis nicht mehr erforderlich. Der Bestellservice wird weiterhin angeboten. An der Musikschule ist wieder Präsenzunterricht möglich. In Innenräumen ist ein negatives Testergebnis Voraussetzung. Musikunterricht mit Gesang oder Blasinstrumenten ist in Innenräumen auf maximal fünf Personen beschränkt.

Freizeit: Der Tierpark im Tannenbusch bleibt weiterhin geöffnet. Vor dem Besuch muss online ein Ticket gebucht werden. Kleinere Außeneinrichtungen wie Minigolfanlagen und Kletterparks dürfen öffnen. Voraussetzung für den Besuch ist ein negatives Testergebnis.

Genesen/geimpft: Vollständig Geimpfte und Genesene sind den negativ getesteten Personen in allen Bereichen gleichgestellt. Als vollständig geimpft gilt auch ein Genesener mit einer einmaligen Impfung. Negativtests sind nur von zugelassenen Schnellteststellen gültig und dürfen nicht älter als 48 Stunden sein. Eine Übersicht über die Schnellteststellen ist unter www.dormagen.de/coronavirus verfügbar. Selbsttests sind nicht zulässig. Sowohl für Genesene als auch für Geimpfte haben die allgemeinen Verhaltens- und Hygieneregeln wie das Tragen einer Maske oder Einhalten von Abständen weiterhin Bestand.

Maskenpflicht: Die Verpflichtung, im Einzelhandel und vergleichbaren Einrichtungen, in Arztpraxen und Einrichtungen zum Erbringen medizinischer Dienste, im öffentlichen Nahverkehr, während Gottesdiensten sowie immer dort, wo die Mindestabstände nicht eingehalten werden können, eine Maske zu tragen, besteht weiterhin. Zudem gilt die Maskenpflicht in folgenden Bereichen: in der Zonser Altstadt an den Wochenenden und an den Bahnhöfen.

Weitere wichtige Informationen zum Thema Coronavirus unter www.dormagen.de/coronavirus.