Wie jedes Jahr Anfang Januar versendet die Stadtverwaltung Dormagen in den nächsten Tagen die Grundbesitzabgabenbescheide. Diese sind auf den 13. Januar dieses Jahres datiert und enthalten die Gebühren für Abfall, Straßenreinigung, Regenwasser und Schmutzwasser sowie den Winterdienst. Die Stadt hat die Gebühren nicht erhöht. Somit verbleiben diese auf dem Niveau des Vorjahres. Eine Ausnahme stellt der Winterdienst dar. Die Gebühr pro so genanntem Frontmeter (Länge der gemeinsamen Grenze des unmittelbar anliegenden Grundstücks zur Straße) wurde für die Streustufe 1 von 0,69 Euro auf 0,50 Euro und bei der Streustufe 2 von 0,56 Euro auf 0,40 Euro gesenkt.
Ebenso wird mit den Grundbesitzabgabenbescheiden die neue reformierte Grundsteuer festgesetzt. Die Höhe der Grundsteuer wird ermittelt, indem der vom Finanzamt ermittelte Messbetrag mit dem Hebesatz der Kommune multipliziert wird. Bei der Festsetzung der aufkommensneutralen Hebesätze bei der Grundsteuer A 535 % und Grundsteuer B 610 % ist der Rat der Empfehlung der Finanzverwaltung gefolgt. Die Hebesätze sind vom Rat in der Sitzung am 31. Oktober 2024 rechtmäßig beschlossen worden.
„Aufkommensneutralität bedeutet, dass das Ertragsvolumen der Grundsteuer vor und nach Umsetzung der Reform gemeindeweit insgesamt stabil gehalten wird und nicht mit Anwendung der Neubewertungen ab dem 1. Januar 2025 steigt“, erklärt Stadtkämmerer Dr. Torsten Spillmann. „Die individuelle Steuerlast kann aufgrund der Neubewertungen der Grundstücke durch die Finanzämter niedriger oder höher ausfallen.“
Vermeintlich falsche Feststellungen von Messbeträgen müssen gegenüber dem jeweiligen Finanzamt vorgebracht werden und nicht gegenüber der Stadt. Die Stadt ist bei der Berechnung der Grundsteuer an die Feststellungen des Messbetrags des Finanzamts gebunden und kann hiervon nicht abweichen.
Nützliche Informationen zur Grundsteuerreform und Ratschläge zum Umgang mit dem Grundsteuerbescheid stellt der Bund der Steuerzahler unter www.steuerzahler.de/nrw zur Verfügung.
Bürgerinnen und Bürger, die Rückfragen zu ihrem Grundbesitzabgabenbescheid haben, können sich vorzugsweise per E-Mail an steueramt@stadt-dormagen.de oder telefonisch unter 02133 257 2063 an die städtische Finanzabteilung wenden. Zu Spitzenzeiten ist gegebenenfalls mit Wartezeiten zu rechnen.