In Dormagen gilt ab dem 30. März ein Verkaufs- und Abgabeverbot von Lachgas

Der Rat der Stadt Dormagen hat am Donnerstag, 20. März, ein Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige beschlossen. Die Verordnung tritt am 30. März in Kraft. Damit soll auch verhindert werden, dass Volljährige das Gas erwerben und anschließend den Minderjährigen zur Verfügung stellen. Verstöße gegen das Verbot werden mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet. Nach Inkrafttreten der Verordnung wird es kurzfristig Schwerpunktkontrollen an den Verkaufsstellen auf dem Stadtgebiet geben.

Im Stadtgebiet sind in den vergangenen Monaten an verschiedenen Stellen leere Flaschen von Distickstoffmonoxid – besser bekannt als Lachgas – gefunden worden. Dazu gehörten unter anderem der Parkplatz „Unter den Hecken“, der Schützenplatz in Dormagen und die Umgebung der Kulturhalle. Zudem wurden mehrfach Gruppen auf Schulhöfen und hinter der Stadtbibliothek angetroffen, die gerade Lachgas konsumierten. 

„Der Missbrauch von Lachgas kann zu schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen führen. Diese können Jugendliche in der Regel noch gar nicht gänzlich einschätzen. Deshalb müssen wir frühzeitig eingreifen und das Leben und die Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen schützen. Durch die Verordnung wollen wir dieser gefährlichen Modeerscheinung entschieden entgegentreten, bevor wieder etwas Schlimmes passiert“, sagt Bürgermeister Erik Lierenfeld. 

Bereits Anfang September 2024 hatte eine betroffene Mutter den Bürgermeister kontaktiert, nachdem ihre Tochter massive Schäden durch Lachgasmissbrauch davongetragen hat. Daraufhin startete die Stadt Dormagen eine Aufklärungskampagne gegen Lachgas. Diese umfasste insbesondere die Verteilung von Flyern und Plakaten in Schulen, Jugendzentren und öffentlichen Einrichtungen sowie die Zusammenarbeit mit lokalen Vereinen und Organisationen. Zudem warnte die Stadt Dormagen über Busanzeigen und in den sozialen Medien aktiv vor den Gefahren.

Lachgas wird häufig als „Spaßdroge“ in Partyszenen verwendet, da es kurzfristig euphorisierende Effekte hervorrufen kann. Doch der Missbrauch dieser Substanz birgt erhebliche gesundheitliche Risiken. Zu den möglichen Folgen zählen Atembeschwerden, Schwindel, Ohnmacht, Taubheitsgefühle, Lähmungserscheinungen bis hin zu langfristigen neurologischen Schäden. 


Hintergrund:
Vorkommen Eigentlich wird Lachgas (Distickstoffmonoxid) zum einen von Ärzten als Schmerz- und Betäubungsmittel unter anderem bei Narkosen und zum anderen in der Industrie beispielsweise in Sahnekartuschen benutzt. Es ist farb- und geruchslos. 

Rechtsprechung Der Erwerb, Besitz und Konsum von Lachgas-Kartuschen ist in Deutschland bislang nicht flächendeckend verboten. Erste Städte wie Dortmund, Hamburg und Osnabrück haben jedoch aufgrund der möglichen Gefahren bereits Verbote in ihren Kommunen erlassen. In anderen Ländern wie beispielsweise den Niederlanden, Großbritannien, Dänemark und Frankreich gelten bereits landesweite Verbote.

Hilfe Mehr Informationen zur Wirkung, zu möglichen Folgen und Schäden von Lachgaskonsum gibt es im Internet unter www.dormagen.de/neinzulachgas. Beratung und Hilfe bieten das Jugendzentrum „Die Rübe“ telefonisch unter 0177 6724738 oder per Email an a.stefen[@]diakonie-rkn.de sowie die Suchtkrankenhilfe der Caritas (im Rhein-Kreis Neuss), Unter den Hecken 44 (1. Etage), telefonisch unter 02133 2500333 sowie per E-Mail an fachambulanz[@]caritas-neuss.de an.