Um den Schulalltag sowie die Betreuung in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege weitestgehend aufrechtzuerhalten, sind die Corona-Regelungen angepasst worden. In der Regel müssen nur infizierte Kinder in Quarantäne, nicht die übrigen Kinder der Schulklasse oder Betreuungsgruppe. Sie können nach bestimmten Bedingungen die Einrichtungen wieder besuchen. Die Quarantäne-Regelungen sind vorbehaltlich und können sich je nach Infektionsgeschehen kurzfristig verändern. Teilweise sind Einzelfall-Entscheidungen durch das Gesundheitsamt nötig.
In den Dormagener Grundschulen nehmen alle Schülerinnen und Schüler zweimal wöchentlich an einem PCR-Pooltest teil. Sollte dieser positiv sein, müssen alle Teilnehmenden einen Einzel-PCR-Test machen. Für alle Schülerinnen und Schüler, die anschließend ein negatives Testergebnis vorweisen können, entfällt die Quarantäne sofort, lediglich das infizierte Kind muss in Quarantäne bleiben. Sollten alle Einzeltests negativ sein, müssen die betroffenen Schülerinnen und Schüler einen dritten PCR-Test in der Schule absolvieren. Anschließend dürfen alle Schülerinnen und Schüler mit einem negativen Testergebnis wieder am Unterricht teilnehmen.
„Durch das Testverfahren fallen leider manchmal zwei Tage Unterricht oder der Besuch der Kita für die betroffenen Klassen aus. Das ist sehr bedauerlich. Jedoch können durch die Neuregelung mehr Kinder wieder früher am Unterricht teilnehmen als bisher“, erläutert Schuldezernent Robert Krumbein.
In Kindertagesstätten und Großtagespflegen werden zweimal wöchentlich Pool-Tests angeboten. Eltern, die sich gegen die Teilnahme ihrer Kinder an den Pooltestungen entscheiden, werden dazu angehalten, ihre Kinder regelmäßig per Corona-Schnelltest zu kontrollieren. Sollte ein positiver Fall in der Kita auftreten, muss nur das infizierte Kind sowie dessen Geschwisterkinder in Quarantäne. Die übrigen Kinder der Betreuungsgruppe dürfen weiterhin die Kindertageseinrichtungen besuchen, wenn sie über einen Zeitraum von 14 Tagen an allen Pool-Testungen teilnehmen oder alternativ dreimal wöchentlich verpflichtende Schnelltests privat absolvieren. Dies muss der Kita gegenüber von den Eltern schriftlich bestätigt werden. „In den Einzeltagespflegen steht leider keine Pooltestung der Kinder zur Verfügung, aber hier kann die Weiterbetreuung der Kontaktkinder ebenfalls durch die wöchentliche Testung an drei Tagen mit Hilfe von Selbsttests sichergestellt werden“, so Krumbein weiter.
Bei positivem Testergebnis müssen sich generell das infizierte Kind sowie alle Personen aus dem gleichen Haushalt unverzüglich in Quarantäne begeben – ausgeschlossen sind geimpfte oder genesene Personen. Sollten bei Haushaltsangehörigen keine Krankheitssymptome auftreten, kann die Quarantäne im Einzelfall durch das Gesundheitsamt vorzeitig beendet werden. Dies ist frühestens am fünften Tag der Quarantäne mit einem negativen Ergebnis eines PCR-Tests möglich oder am siebten Tag mit einem qualifizierten Corona-Schnelltest.
Die Quarantäne endet außerdem, wenn das positive Testergebnis des infizierten Kindes auf einem Corona-Schnelltest beruht und der nach dem positiven Corona-Schnelltest vorgenommene PCR-Test ein negatives Ergebnis aufweist.
Treten bei Kontaktpersonen von infizierten Kindern innerhalb von zehn Tagen Krankheitssymptome auf, so muss sich die Person unverzüglich in Quarantäne begeben und eine zeitnahe Testung veranlassen. Die Quarantäne für die infizierte Person endet frühestens nach 14 Tagen, wenn innerhalb des Zeitraums keine Krankheitssymptome auftreten. Zusätzlich muss am letzten Tag der Quarantäne ein negativer Corona-Schnelltest beziehungsweise bei schweren Verläufen ein negativer PCR-Test vorgelegt werden. Treten jedoch Krankheitssymptome auf, verlängert sich die Quarantäne der infizierten Person solange, bis die Symptome mehr als 48 Stunden nicht mehr aufgetreten sind.
„Die Schul- und Kitaleitungen sehen die Sorgen der Eltern wegen des möglichen Unterrichtsausfalls und die Probleme, die Betreuung an den Tagen wieder selbst zu organisieren. Aber die Pandemie ist noch nicht vorbei und es gilt vor allem möglichst viele Kinder vor Ansteckungen zu schützen“, betont Krumbein.