Ratssitzung: Zustimmung für Wiederbegehbarmachung des Rheinturms

In der Ratssitzung am Donnerstag, 21. September, haben die Mitglieder des Rats mehrheitlich für die Wiederbegehbarmachung des Rheinturms gestimmt. Die Stadt erhält vom Land NRW für das Projekt eine Förderung in Höhe von 65 Prozent, der städtische Eigenanteil liegt bei rund 95.000 Euro. Bereits vor einem Jahr hatte der Stadtrat die touristische Wiederbegehbarmachung des Zonser Rheinturms nach mehr als 20-jährigem Leerstand des Baudenkmals grundsätzlich beschlossen. Die Wiedereröffnung des Zonser Wahrzeichens ist für Anfang Mai 2024 geplant.

Zudem haben die Ratsfrauen und Ratsherren auf Empfehlung des Planungs- und Hauptausschusses mit Mehrheit sechs Einzelmaßnahmen im Rahmen des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) mit zugehörigem Masterplan zugestimmt. Dazu zählen die Maßnahmen „Kölner Straße und Nebenstraßen“, „Rheinaue“, „Spielplatzkonzept“, „Ehrenfriedhof“, „City- und Stadtteilmanagement und Citybüro“ sowie „Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung“. Der Rat beauftragte die Verwaltung, die Planungen voranzutreiben und entsprechende Fördermittel zu beantragen. Vor der Umsetzung der jeweiligen Einzelmaßnahmen werden sich die städtischen Gremien noch einmal damit befassen.

Die Einbringung des städtischen Haushalts für das Jahr 2024 hatte Bürgermeister Erik Lierenfeld aufgrund der angespannten Finanzsituation von der Tagesordnung genommen und verschoben. Kämmerer Dr. Torsten Spillmann und der Bürgermeister werden den neuen Haushaltsplan in einer Sondersitzung des Rates am 26. Oktober präsentieren.