Im Waldstück zwischen der Adolf-von-Menzel-Straße und der Roseller Straße sowie zwischen der Tennisanlage und dem Sportplatz Zonser Heide müssen aus Sicherheitsgründen kranke Bäume gefällt werden. Betroffen sind insgesamt knapp 160 Bäume – vornehmlich Bergahorne – die an der Rußrindenkrankheit leiden. Sie sind umsturzgefährdet und werden in diesen Tagen gefällt.
Seit 2017 ist die Rußrindenkrankheit im Stadtgebiet von Dormagen zu einem Problem geworden. Insbesondere die Trockenheit der vergangenen Jahre gilt als auslösender Faktor für das vermehrte Auftreten der Erkrankung. Vor allem im Sommer und Herbst 2020 mussten bereits zahlreiche Ahornbäume aufgrund dieser Baumkrankheit gefällt werden. Zuletzt wurden Bäume an den Böschungen zu den Autobahnbrücken und in den Windschutzstreifen im Stadtgebiet Dormagen entfernt.
Zu Beginn der Erkrankung beginnen die Äste der Baumkrone zu welken und schließlich abzusterben. Zudem können schwarze Flecken im unteren Bereich des Stammes sichtbar werden. Im fortgeschrittenen Stadium blättert oftmals die Rinde an der Stammbasis ab. Dabei wird auf dem Holz ein schwarzer, rußartiger Belag sichtbar, auf dem sich die Pilzsporen befinden. Die Sporen können beim Menschen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Zudem werden die Bäume teils innerhalb von wenigen Wochen morsch und sind umsturzgefährdet. Deshalb müssen die betroffenen Bäume aus Sicherheitsgründen zeitnah gefällt werden.
Die Hitze und Trockenheit der vergangenen beiden Sommer macht dem Stadtwald Dormagen, aber auch den Straßenbäumen sowie den Bäumen in den Parkanlagen weiter schwer zu schaffen. Die Spätfolgen dieser Dürresommer werden teilweise erst jetzt sichtbar. Auch für 2021 ist trotz des Regens im Januar noch keine Besserung in Sicht.
Temperaturen im Februar um die 20 Grad lassen die Pflanzen viel zu früh und zu kräftig austreiben. So sind viele Bäume geschwächt und damit für Pilze oder Schädlinge im Allgemeinen leichter angreifbar.
Die Arbeiten werden möglichst schonend ausgeführt. Da die Fällungen im Forstbereich als Verkehrssicherungsmaßnahme durchgeführt werden, wurde die Naturschutzbehörde zwar informiert, eine Genehmigung ist aber nicht erforderlich. Die notwendigen Arbeiten dürfen auch innerhalb der Vogelschutzzeit ausgeführt werden.