Stadt Dormagen sucht Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028

Die Stadt Dormagen sucht Freiwillige, die als Schöffin oder Schöffe beim Jugendschöffengericht am Amtsgericht Neuss sowie bei der Jugendkammer am Landgericht Düsseldorf an Jugendstrafverhandlungen teilnehmen.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in Dormagen wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Zudem müssen sie die deutsche Staatsangehörige besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Bewerbung ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige, wie zum Beispiel Richterinnen und Richter, Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte oder Religionsdienerinnen und Religionsdiener, können sich nicht bewerben.

Das verantwortungsvolle Amt einer Jugendschöffin oder eines Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit und Selbstständigkeit, aber auch eine rasche Auffassungsgabe und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.

Die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollen über eine erzieherische Befähigung verfügen und in der Jugenderziehung erfahren sein.

In der Beratung mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern müssen Jugendschöffinnen und Jugendschöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können ohne besserwisserisch zu sein und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf die Angeklagte oder den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen.

Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist die Entscheidung der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen erforderlich.

Interessierte können sich bis zum 10. April bei der Stadt Dormagen per Mail bei michael.hartmann[@]stadt-dormagen.de oder telefonisch unter 02133 257 402 melden.

Das benötigte Formular zur Bewerbung steht auf der Internetseite der Stadt Dormagen unter www.dormagen.de/jugendschoeffen zur Verfügung.