Unfallgefahr durch Schnee und Glätte – Räum- und Streupflicht nicht vergessen

Auf Grund des anhaltenden Schnees und der Glätte weist das Steueramt auf die bestehenden Räum- und Streupflichten für Dormagener*innen hin. Weitere Informationen und Hinweise gibt es in den FAQ zum Thema Winterdienst:

Wann ist der städtische Winterdienst unterwegs?

Die verkehrswichtigen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortschaften werden bei Schneefall oder Straßenglätte im Auftrag der Stadt Dormagen durch die Technischen Betriebe geräumt und gestreut. Damit um 7 Uhr der Berufsverkehr rollen kann, wird um 4.45 Uhr morgens mit dem Streudienst begonnen. Von 7 Uhr bis 20 Uhr werden die Straßen in einem verkehrssicheren Zustand gehalten. Außerhalb der Ortschaften räumt und streut der Landesbetrieb Straßen NRW. Schneit es erst in den späten Morgenstunden, kann es durch den Berufsverkehr zu Verzögerungen beim Räum- und Streueinsatz kommen, da auch die Einsatzfahrzeuge durch den Verkehr behindert werden.
 

Welche Straßen und Wege werden von der Stadt geräumt und gestreut?

Oberste Priorität haben die Fußgängerüberwege und die Hauptverkehrsstraßen sowie Straßen, auf denen öffentliche Verkehrsmittel fahren. Welche Straßen geräumt und gestreut werden, kann dem Winterdienstverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung entnommen werden. Das Winterdienstverzeichnis finden Sie auf der Website www.dormagen.de im Bürgerservice unter Winterdienst.
 

Wo müssen Sie zu Besen und Schneeschieber greifen?

Nach der Straßenreinigungssatzung sind die Gehwege von den Eigentümern der an die Straße angrenzenden Grundstücke von Schnee und Eis zu befreien. Die Verpflichtung gilt auch für Eigentümer von Grundstücken, die nur indirekt an öffentliche Straßen angrenzen (Grundstücke, die z.B. durch Stützmauern, Böschungen, Straßen- und Baumgräben, Rasen- und Anlagenstreifen etc. von der Straße getrennt sind). Grundstückseigentümer an Anliegerstraßen, die vom städtischen Winterdienst befreit sind, müssen Zebrastreifen und Querungshilfen auf der Fahrbahn räumen oder streuen. Hinzu kommen an Eckgrundstücken Fortsetzungen der Gehwege bzw. Gehbahnen auf der Fahrbahn. Die Winterdienstpflicht erstreckt sich jeweils nur bis zur Fahrbahnmitte, wenn auf beiden Seiten winterdienstpflichtige Anlieger vorhanden sind. Durch die Regelungen soll erreicht werden, dass auch bei winterlichen Verhältnissen ein guter, geordneter und sicherer Fußgängerverkehr auf allen Straßen möglich ist.
 

Wann müssen Sie den Winterdienst sicherstellen?

In der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Eisglätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Die Anlieger sind hier in der Verkehrssicherungspflicht. Das heißt auch, dass gegebenenfalls Haftungsansprüche bei Nichterfüllung dieser Pflicht entstehen können. Dauert der Schneefall über 20 Uhr hinaus an oder tritt nach dieser Zeit Schneefall oder Glättebildung ein, so ist der Winterdienst bis 7 Uhr (Sonn- und Feiertags bis 9 Uhr) des folgenden Tages durchzuführen.
 

Womit darf ich streuen?

Bei Glätte ist mit abstumpfenden (z.B. Sand, Granulat) oder auftauenden Stoffen zu streuen. Gehwege mit Baumbeständen oder angrenzender Begrünung, Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Mitteln bestreut werden. Salzhaltiger Schnee darf auf diesen Gehwegen nicht abgelagert werden.


Vor meinem Grundstück befindet sich eine Haltestelle. Muss ich auch dort den Winterdienst durchführen?

Ja. Diese sind soweit zu räumen, dass ein ungehindertes Ein- und Aussteigen gewährleistet ist.


Wohin mit dem ganzen Schnee?

Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder – wo dies nicht möglich ist – auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Die Gullys und die Unterflurhydranten sind von Eis- und Schnee freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstückseinfahrten dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden. Ärgerlich ist es für die betroffenen Anwohner auch, wenn beim Schneeabfegen von Autos bereits geräumte Fußwege wieder mit Schnee bedeckt werden.


Haftpflichtversicherung?

Überprüfen Sie Ihre Haftpflichtversicherung, damit Ihnen für „unerwartete Fälle“ aus Ihrer Verpflichtung zum Winterdienst Versicherungsschutz gewährt wird.


Kann ein Anderer für mich den Winterdienst übernehmen?

Ja. Auf Antrag der Reinigungspflichtigen kann ein Dritter durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Steueramt der Stadt Dormagen mit deren Zustimmung die Reinigungspflicht an seiner Stelle übernehmen, wenn eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird.


Was passiert, wenn ich den Winterdienst nicht durchführe?

Wenn Sie den Winterdienst nicht durchführen, gehen Sie ein Risiko ein. Kommt es zu einem Unfall mit einer verletzten Person, besteht die Gefahr, dass Haftungsansprüche an Sie entstehen und Sie schadensersatzpflichtig gemacht werden. Allerdings gilt auch für Fußgänger und Autofahrer eine Sorgfaltspflicht: Sie haben sich ebenso den Witterungsbedingungen anzupassen.