Laut der neuen Corona-Schutzverordnung, die seit Sonntag, 3. April, gilt, ist in vielen Bereichen die Maskenpflicht aufgehoben worden. So auch in allen Geschäften und Gebäuden – mit Ausnahme von Krankhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens. Auch in allen städtischen Gebäuden in Dormagen besteht im Rahmen des Hausrechts weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. Dies betrifft somit die Rathäuser, die Stadtbibliothek, das Kulturhaus, das Bürgerhaus, das Stadtbad „Sammys“ sowie die Tourist-Info und das Kundencenter der Stadtbad- und Verkehrsgesellschaft Dormagen.
„Wir haben uns für diese Maßnahme aus Gesundheitsschutzgründen entschieden. Sie gilt bis auf Weiteres“, sagt Bürgermeister Erik Lierenfeld. „Derzeit sind die Infektionszahlen noch sehr hoch, so dass wir sowohl unsere Mitarbeitenden als auch die Bürgerinnen und Bürger weiterhin schützen möchten.“
Darüber hinaus besteht laut Corona-Schutzverordnung auch eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr. Zudem haben alle Geschäftsinhabenden die Möglichkeit, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und die eigenen Hygienekonzepte weiterhin fortzusetzen.
Bei Veranstaltungen muss sich der jeweilige Veranstalter mit dem Ordnungsamt abstimmen. Bei städtischen Kulturveranstaltungen gilt weiterhin die 3G-Regelung sowie eine Maskenpflicht bis zum Sitzplatz. Somit haben nur Geimpfte, Genesene oder Getestete (Nachweis nicht älter als 24 Stunden) Zutritt. Je nach aktueller Lage können die Regelungen im Rahmen des Hausrechts angepasst werden.