Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung am 24. Juni beschlossen, die Corona-Hilfen für Vereine bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Konkret bedeutet das, dass analog der bereits für das Jahr 2020 erfolgten Regelung die Stadt Dormagen bis zum Jahresende erneut alle bewilligten Zuschüsse an Vereine auszahlen bzw. nicht zurückfordern wird. Dies gilt auch, wenn der Förderzweck infolge der Corona-Pandemie nicht im vorgesehenen Umfang erfüllt werden kann.
Darüber hinaus verzichtet der städtische Eigenbetrieb bei gemeinnützigen Vereinen bis zum 31. Dezember 2021 auf Nutzungsgebühren für Sportstätten, Bürgerhäuser und andere städtische Räumlichkeiten – dies auch vor dem Hintergrund, dass weiterhin unklar ist, wann Vereinsangebote wieder in normalem Umfang stattfinden können.
„Da Vereinsaktivitäten auf ein Minimum reduziert oder ganz eingestellt werden mussten, haben zahlreiche Vereine erhebliche finanzielle Einbußen erlitten“, sagt Bürgermeister Erik Lierenfeld. „Leider werden die Dormagener Vereine durch die noch immer andauernde Pandemie massiv beeinträchtigt. Daher ist es wichtig, dass wir ihnen etwas Planungssicherheit geben.“
Die vom Rat am 12. November 2020 beschlossene Hilferegelung für Vereine, die infolge der Corona-Pandemie ihre bisherigen Räume vorübergehend nicht mehr nutzen können, wird ebenfalls bis zum Jahresende 2021 verlängert.
„Als Mitglied zahlreicher Dormagener Vereine erlebe ich selbst hautnah, wo der Schuh drückt. Wir stehen als Stadt geschlossen hinter unserer vielfältigen Vereinslandschaft und werden sie in dieser schwierigen Zeit weiterhin nicht alleine lassen. Daher freue ich mich sehr über den einstimmigen Beschluss des Stadtrates“, so der Bürgermeister.