Coronavirus: Weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen ab dem 21. Juni

Aufgrund der sich weiter entspannenden Corona-Lage hat das Land NRW weitere Lockerungen beschlossen, die ab Montag, 21. Juni in Kraft treten. Wesentliche Veränderungen gibt es vor allem bei der Maskenpflicht.

Wegen der aktuell niedrigen Infektionszahlen wird die Maskenpflicht im Freien weitgehend aufgehoben. In Regionen mit niedriger Sieben-Tage-Inzidenz (Stufe 1: unter 35) muss im Freien nur noch bei bestimmten Gelegenheiten, zum Beispiel in Warteschlangen und Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen oder Kassenbereichen eine Maske getragen werden. Ebenfalls wird die Maskenpflicht auf Schulhöfen aufgehoben. Die Maskenpflicht in der Zonser Altstadt an Wochenenden bleibt zum Schutz der Anwohner*innen und Tourist*innen jedoch vorerst bestehen.

Veränderungen gibt es in Dormagen auch im Tannenbusch. Ab 21. Juni sind das Tragen einer Maske sowie die einfache Rückverfolgbarkeit – sofern die Inzidenz weiterhin konstant unter dem Schwellenwert von 35 bleibt – nicht mehr erforderlich. Auch die vorherige Terminbuchung entfällt. Um mögliche Warteschlangen beim Einlass zu reduzieren, werden zudem alle Eingänge wieder geöffnet.

Bei kontaktfreiem Sport in geschlossenen Räumen einschließlich Fitnessstudios kann wahlweise auf die Negativtestnachweise oder den Mindestabstand verzichtet werden. Bedingung für diese Lockerung ist ebenfalls die kreisweite und landesweite Zuordnung zur Inzidenzstufe 1.

Weitere wichtige Informationen zum Thema Coronavirus unter www.dormagen.de/coronavirus.