Nachdem Anfang Januar in den ersten fünf Landeseinrichtungen die Bezahlkarte für Geflüchtete eingeführt wurde, sollen im Laufe des Jahres auch die Kommunen in NRW folgen. Die Sozialdezernate der Kommunen im Rhein-Kreis Neuss haben sich bereits für die Einführung der Bezahlkarte ausgesprochen – sofern die Rahmenbedingungen stimmen. Denn noch sind viele Fragen offen. Klarheit sollen vom Land NRW angekündigte Handreichungen sowie erste Informationsveranstaltungen für die Kommunen bringen, die noch im Monat Januar stattfinden sollen.
„Um eine Aussage zur Umsetzbarkeit in den Kommunen treffen zu können, gilt es die Erfahrungen aus der Umsetzung in den Landesunterkünften zunächst abzuwarten“, so Dormagens Erster Beigeordneter Fritz Bezold.
Aus Sicht der Kommunen im Rhein-Kreis Neuss sei es jedoch ärgerlich, dass in der Verordnung zur flächendeckenden Einführung der Bezahlkarte eine so genannte „Opt-Out-Regelung“ enthalten ist. Demnach kann jede Kommune abweichend von den Regelungen dieser Verordnung beschließen, dass die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht in Form einer Bezahlkarte erbracht werden. „Uns ist es wichtig, einen Flickenteppich bei der Umsetzung zu vermeiden. Deshalb sind aus unserer Sicht einheitliche Standards in allen NRW-Kommunen erforderlich“, so Bezold weiter.
Die Pilotphase für die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete war am 7. Januar in den ersten fünf Landeseinrichtungen gestartet. In den restlichen Landesunterkünften ist dies für März geplant. Die Einführung der Bezahlkarte in den jeweiligen Kommunen ist dann sukzessive für das Jahr 2025 vorgesehen und liegt in unmittelbarer Verantwortung der Kommune.