Für kleinere Erhaltungsmaßnahmen an eingetragenen Denkmälern und Gebäuden im Denkmalbereich stellen die Stadt Dormagen und das Land Nordrhein-Westfalen gemeinsam jährlich 10.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Damit können Privateigentümerinnen und -eigentümer unterstützt werden, wenn sie beispielsweise Haustüren, Fenster oder Fensterläden an ihren Gebäuden in denkmalgerechter Form instand setzen lassen. Auch Vorhaben, die der Wiederherstellung des bauzeitlichen Erscheinungsbildes dienen, oder die Erhaltung von Wegekreuzen in Privatbesitz können bezuschusst werden.
Wichtig ist, dass für die Arbeiten im Vorfeld eine denkmalrechtliche Erlaubnis eingeholt wird und ein Bewilligungsbescheid für die Förderung vor Baubeginn vorliegt. Die Projekte müssen dann bis zum Jahresende abgeschlossen sein. Nicht förderfähig sind Modernisierungen wie der Austausch von Heizungen und Elektroanlagen. Interessierte Eigentümerinnen und Eigentümer können sich bis zum 30. April per E-Mail an denkmalschutz@stadt-dormagen.de oder telefonisch unter 02133 257 3031 an die Untere Denkmalbehörde wenden.