Ebenso wie zu den Kommunalwahlen im vergangenen Jahr werden auch für die Bundestagswahl wieder Maßnahmen zum Infektionsschutz in den Wahllokalen ergriffen. Diese werden im Folgenden übersichtlich erläutert. Bei Fragen können sich die Bürgerinnen und Bürger an das städtische Wahlamt wenden, entweder telefonisch unter 02133 257 550 oder per Mail an wahlamt@stadt-dormagen.de.
Maskenpflicht
In allen Wahlräumen und auf jeglichen Zuwegen innerhalb des Gebäudes ist eine medizinische Maske (OP-, KN95 oder FFP2-Maske) zu tragen. Ausnahmen gelten lediglich für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Masken tragen können bzw. dürfen. Ein entsprechendes Attest ist mitzuführen.
Für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer kann auf Grund der getroffenen Infektionsschutzmaßnahmen laut Land NRW die Maskenpflicht entfallen. Die Stadt Dormagen hat sich entschieden, diese Regelung umzusetzen, sofern sich der gesamte Wahlvorstand unter Aufsicht des Wahlvorstehers zusätzlich zu den geltenden Regelungen einem Selbsttest unterzogen hat.
Abstandsregelungen
Der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Abstands- und Wegmarkierungen erleichtern die Orientierung und leiten den Bürgerinnen und Bürgern den Weg im Wahllokal und auf den Zuwegen.
Desinfektion
Es wird sowohl Hand- als auch Flächendesinfektionsmittel in ausreichenden Mengen zur Verfügung gestellt. Kontaktflächen und Stifte werden bedarfsgerecht gereinigt, Wählerinnen und Wähler haben ihre Hände bei Betreten des Wahlraumes zu desinfizieren.
Spuckschutzwände
An den Tischen des Wahlvorstandes werden außerdem Spuckschutzwände eingerichtet, welche einen zusätzlichen Infektionsschutz während der Prüfung der Wahlberechtigung und der Ausgabe der Stimmzettel gewährleisten.
Belüftung
In allen Wahlräumen bestehen ausreichend Lüftungsmöglichkeiten, insbesondere durch die vorhandenen Außenfenster. Diese werden in regelmäßigen Abständen geöffnet, um einen ständigen Frischluftwechsel und damit eine gute Luftqualität zu gewährleisten. Außerdem wurde bei der Auswahl darauf geachtet, dass die Räume eine ausreichende Größe haben.