Inzidenz stabil unter 50: Weitere Lockerungen ab 2. Juni in Dormagen

Da die Sieben-Tage-Inzidenz im Rhein-Kreis Neuss und damit auch in Dormagen seit fünf aufeinanderfolgenden Werktagen stabil unter 50 liegt, gelten ab Mittwoch, 2. Juni, neue Regeln gemäß der Stufe 2 der Coronaschutzverordnung. 

So sind ab Mittwoch Treffen im öffentlichen Raum für Angehörige aus drei Haushalten ohne Begrenzung erlaubt, zudem für zehn Personen aus beliebigen Haushalten, sofern diese Personen negativ getestet sind. Darüber hinaus ist der Besuch der Außengastronomie ohne Test möglich. Die Innengastronomie darf ab 2. Juni öffnen, allerdings ist zum Besuch ein negatives Testergebnis erforderlich. 

Das ändert sich in Dormagen gemäß Stufe 2 ab 2. Juni im Einzelnen:

Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten, außerdem für zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten. Vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt. 

Private Veranstaltungen: Private Veranstaltungen (keine Partys) sind außen mit bis zu 100 Teilnehmer*innen zulässig. Innen dürfen bis zu 50 Personen zusammenkommen, sofern alle Personen negativ getestet sind.

Einzelhandel: Alle Geschäfte dürfen weiterhin geöffnet bleiben. Ein negatives Testergebnis ist nicht mehr erforderlich. Weiterhin verpflichtend ist das Tragen einer medizinischen Maske. Erlaubt ist nun ein Kunde pro zehn statt 20 Quadratmeter.

Gastronomie: Für den Besuch der Außengastronomie ist kein negatives Testergebnis mehr erforderlich. Die Innengastronomie darf öffnen. Für den Besuch ist hier allerdings ein negatives Testergebnis Pflicht. 

Kinder- und Jugendarbeit:
Zulässig sind Gruppenangebote in Innenräumen mit 20 jungen Menschen, im Freien mit 30. Die Maskenpflicht ist auch in Innenräumen aufgehoben. Es gibt keine Altersbegrenzung, ein Negativtest ist erforderlich. Ferienangebote und Ferienreisen sind mit Negativtest möglich.

Sport: Außensport ist auf und außerhalb von Sportanlagen auch als Kontaktsport mit bis zu 25 Personen erlaubt. Voraussetzung ist ein negatives Testergebnis und die sichergestellte einfache Rückverfolgbarkeit. Bei unter 18-Jährigen ist Kontaktsport ohne Test und zuzüglich zweier Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen auch ohne Test möglich. Für kontaktfreien Sport entfällt eine Personenbegrenzung. In den städtischen Hallen gilt, dass mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit die Ausübung von Kontaktsport mit bis zu zwölf Personen möglich ist. Kontaktloser Sport ist unter Berücksichtigung des Mindestabstandes und mit Ausnahme von hochintensivem Ausdauertraining ohne Personenbegrenzung möglich.

Bildungseinrichtungen: Für den Besuch der Stadtbibliothek ist ein negatives Testergebnis nicht mehr erforderlich. Die Maskenpflicht besteht jedoch weiterhin. Der Bestellservice wird weiterhin angeboten. An der Musikschule ist wieder Präsenzunterricht möglich. In Innenräumen ist ein negatives Testergebnis Voraussetzung. Musikunterricht mit Gesang oder Blasinstrumenten ist ab 2. Juni in Innenräumen mit bis zu zehn Personen erlaubt.

Freizeit: Das Schwimmbad „Sammy’s“ öffnet am 7. Juni wieder. Für den Besuch ist ein negatives Testergebnis erforderlich. Die Personenanzahl ist begrenzt. Vor dem Besuch muss vorzugsweise online (www.svgd.de) oder telefonisch (02133-272650) ein Ticket gebucht werden.

Genesen/geimpft: Vollständig Geimpfte und Genesene sind den negativ getesteten Personen in allen Bereichen gleichgestellt. Als vollständig geimpft gilt auch ein Genesener mit einer einmaligen Impfung. Negativtests sind nur von zugelassenen Schnellteststellen gültig und dürfen nicht älter als 48 Stunden sein. Eine Übersicht über die Schnellteststellen ist unter www.dormagen.de/coronavirus verfügbar. Selbsttests sind nicht zulässig. Sowohl für Genesene als auch für Geimpfte haben die allgemeinen Verhaltens- und Hygieneregeln wie das Tragen einer Maske oder Einhalten von Abständen weiterhin Bestand.

Maskenpflicht: Die Verpflichtung, im Einzelhandel und vergleichbaren Einrichtungen, in Arztpraxen und Einrichtungen zum Erbringen medizinischer Dienste, im öffentlichen Nahverkehr, während Gottesdiensten sowie immer dort, wo die Mindestabstände nicht eingehalten werden können, eine Maske zu tragen, besteht weiterhin. Dies betrifft weiterhin auch geimpfte und genesene Personen. Zudem gilt die Maskenpflicht in folgenden Bereichen: in der Zonser Altstadt an den Wochenenden und an den Bahnhöfen. 

Weitere wichtige Informationen zum Thema Coronavirus unter www.dormagen.de/coronavirus.