Das Oberverwaltungsgericht Düsseldorf hat die Anträge auf Zulassung der Berufung hinsichtlich der Zulässigkeit der Umwandlung der Deichstraße in eine Fahrradstraße abgelehnt.
Aufgrund der gerichtlichen Entscheidung wird das Ordnungsamt der Stadt die Schilder, die die Deichstraße als Fahrradstraße kenntlich machen, kurzfristig wieder freigegeben. Wegen der eingereichten Klagen waren die Schilder vorübergehend verhüllt worden. Mit dem Ende des Rechtsmittelverfahrens sind die verkehrlichen Regelungen auf der Deichstraße verbindlich. Das bedeutet dann: Der Radverkehr hat Vorrang und darf weder gefährdet noch behindert werden. Anliegerverkehr sowie landwirtschaftlicher Verkehr bleibt möglich.