Um für alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen die Teilnahme an der Landtagswahl am 15. Mai zu ermöglichen, hat die Landesregierung in Kooperation mit den Blinden- und Sehbehindertenvereinen in NRW eine Wahlhilfe entwickelt. Menschen mit Sehbehinderung haben die Möglichkeit, ein sogenanntes Wahlhilfepaket in Anspruch zu nehmen. Dieses enthält zum einen eine Wahlschablone, welche in Großdruck und Punktschrift die Parteien auf dem Wahlzettel anzeigt. Zum anderen ist eine CD mit einer Gebrauchsanweisung enthalten.
Zur kommenden Landtagswahl in NRW wird diese Information auch wieder akustische zur Verfügung gestellt. Die Inhalte der Stimmzettel werden über eine Telefonansage vorgelesen und sind auch im Internet einsehbar. Mit der Eingabe der Wahlkreisnummer, die auf der Wahlbenachrichtigung steht, können sich Anrufende unter folgender Rufnummer 0800 000 9671 0 den vollständigen Inhalt ihres Stimmzettels vorlesen lassen.
Die Wahlhilfe ist für alle Wahlberechtigten in NRW mit Sehverlust kostenlos. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaften der Blinden- und Sehbehindertenvereine Nordrhein-Westfalen erhalten ihre Wahlhilfe automatisch. Nichtmitglieder können diese telefonisch unter 02159 96 55 0 anfordern.
Wählerinnen und Wähler, die die Wahlhilfen nutzen möchten, sollten diese möglichst frühzeitig anfordern, damit sie rechtzeitig zur Wahl geliefert werden können. Weitere Informationen erhalten Interessierte beim Wahlamt der Stadt Dormagen unter 02133 2575 50 oder per Mail an wahlamt[@]stadt-dormagen.de oder direkt beim Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. unter www.bsvw.org/wahlen.