Sportservice macht auf geltende Corona-Regeln im Sportbereich aufmerksam

Seit dem 26. Mai liegt die Sieben-Tage-Inzidenz im Rhein-Kreis Neuss unter dem Schwellenwert von 50. Damit gelten auch in Dormagen ab Mittwoch, 2. Juni die Regelungen der Inzidenzstufe 2 der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Damit verbunden sind auch Änderungen im Sportbereich.

Außensport ist auf und außerhalb von Sportanlagen auch als Kontaktsport mit bis zu 25 Personen erlaubt. Voraussetzung ist ein negatives Testergebnis und die sichergestellte einfache Rückverfolgbarkeit. Bei unter 18-Jährigen ist Kontaktsport ohne Test und zuzüglich zweier Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen auch ohne Test möglich. Für kontaktfreien Sport entfällt eine Personenbegrenzung. 

In den städtischen Hallen gilt, dass mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit die Ausübung von Kontaktsport mit bis zu zwölf Personen möglich ist. Kontaktloser Sport ist unter Berücksichtigung des Mindestabstandes und mit Ausnahme von hochintensivem Ausdauertraining ohne Personenbegrenzung möglich.

Sportserviceleiter Swen Möser weist noch einmal darauf hin, „dass alle städtischen Sportanlagen nur unter Berücksichtigung des vereinseigenen Hygieneschutzkonzeptes genutzt werden dürfen. Lassen Sie uns mit Umsicht dafür sorgen, dass die Zahlen nicht wieder steigen und wir wieder zu einer selbstbestimmten Sport- und Freizeitgestaltung kommen.“