Nach der Corona-bedingten Absage aller Martinsumzüge im Vorjahr können in diesem Jahr wieder alle geplanten Veranstaltungen stattfinden. Das Ordnungsamt der Stadt Dormagen dürfte alle Martinsumzüge, die ordnungsgemäß beantragt werden, genehmigen.
Auf Grundlage der aktuellen Coronaschutzverordnung besteht für die Teilnehmenden grundsätzlich keine Verpflichtung zum Tragen einer Maske. Dies kann durch den jeweiligen Veranstalter allerdings auch abweichend geregelt werden. Da es sich um Außenveranstaltungen mit weniger als 2500 Personen handelt, ist die Durchführung der Martinsumzüge unter Beachtung der 3G-Regelung gemäß der aktuellen Verordnung nicht zwingend erforderlich.
Weckmänner können unter Berücksichtigung der geltenden Hygienemaßnahmen verteilt werden. Hierzu zählt die Einhaltung der Mindestabstände von 1,50 Metern zu fremden Personen sowie die Maskenpflicht in der Warteschlange. Die Stadt Dormagen weist ausdrücklich darauf hin, dass Änderungen der Coronaschutzverordnung durch das Land NRW jederzeit erfolgen können.
„Die Martinsumzüge sind in unserer Stadt eine wichtige Tradition. Daher freue ich mich sehr, insbesondere für unsere Kinder, dass die Veranstaltungen in diesem Jahr wieder stattfinden können und unsere Straßen von selbst gebastelten Laternen erleuchtet werden“, sagt Bürgermeister Erik Lierenfeld.