Die Stadtverwaltung Dormagen sucht für die kommende Landtagswahl am 15. Mai 2022 weiterhin Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Für die Ausübung des Ehrenamtes in einem Urnen- oder Briefwahlvorstand wird grundsätzlich ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60 Euro ausgezahlt.
Voraussetzung für die Tätigkeit als Wahlhelferin oder Wahlhelfer ist, dass die Person mindestens 18 Jahre alt ist und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Interessenten wenden sich bitte direkt per E-Mail an wahlamt@stadt-dormagen.de. Die formelle Einberufung erhalten die Freiwilligen anschließend auf dem Postweg. Für Rückfragen und weitere Informationen steht das Wahlamt der Stadtverwaltung gerne telefonisch unter der Rufnummer 02133 257 550 zur Verfügung.