Am Mittwoch hat Bürgermeister Erik Lierenfeld zwölf Dormagenerinnen und Dormagener als neue deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger begrüßt. Vor rund 65 Gästen legten sie in der Kulturhalle Dormagen ihr „Feierliches Bekenntnis“ ab. Anschließend überreichte der Bürgermeister ihnen die Einbürgerungsurkunden und sprach ihnen seine Glückwünsche aus. In Begleitung von Schülerinnen und Schülern der Musikschule wurde die deutsche Nationalhymne gesungen.
„Ich danke Ihnen allen für die Entscheidung, unsere Werte, unsere Geschichte und unsere Zukunft mitzugestalten. Sie ist ein starkes Bekenntnis zu unserer Gesellschaft“, sagte Bürgermeister Erik Lierenfeld während der Veranstaltung. „Mit Ihrer Einbürgerung beginnt ein neuer Abschnitt. Eine Zeit, in der Sie Ihre Stimme, Ihre Fähigkeiten und Ihre Erfahrungen einbringen können, um unsere Gemeinschaft zu bereichern.“
Nach dem offiziellen Teil nutzten die Gäste die Gelegenheit, sich auszutauschen und die Einbürgerung zusammen mit ihren Familien und Freunden zu feiern. Im vergangenen Jahr wurden in Dormagen insgesamt 145 Personen eingebürgert, während es im Jahr 2023 bereits 157 neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger waren.
Für die musikalische Begleitung der Veranstaltung sorgten Greta Wang und ihr Bruder Jinlin Wang am Klavier, Amilia Mertens an der Querflöte sowie Duy Anh Nguyen an der Gitarre, alle von der Musikschule Dormagen.
Wer seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, hat laut Bundesministerium des Inneren und für Heimat unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf eine Einbürgerung:
- ein unbefristetes oder auf Dauer anhaltendes Aufenthaltsrecht,
- eine geprüfte Identität und Staatsangehörigkeit,
- legt ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz des jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges ab,
- mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1,
- absolviert den Einbürgerungstest,
- kann den eigenen Lebensunterhalt sichern,
- keine Mehrehe oder ein Verhalten, mit dem die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet wird,
- keine Verurteilung wegen einer Straftat.