Anmeldungen für Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung möglich

Zum 1. November dieses Jahres tritt das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag in Kraft. Trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen, die ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen ändern wollen, können dies ab sofort beim Standesamt anmelden. Das Selbstbestimmungsgesetz sieht vor, dass die Anmeldung drei Monate vor der persönlichen Erklärung beim Standesamt vorgenommen werden muss.

Dazu wird lediglich ein Identifikationsnachweis benötigt (Personalausweis oder Reisepass). Die Anmeldung kostet 10 Euro. Ein Termin kann per E-Mail an standesamt[@]stadt-dormagen.de oder telefonisch unter 02133 257 3288 reserviert werden.

Für eine reine/isolierte Vornamensänderung ist weiterhin der Rhein-Kreis Neuss zuständig.