Die Zeit der Gutscheine ist bald vorbei. Ab 1. April 2022 werden die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche aus Familien, die soziale Leistungen beziehen, vom Sozialamt ausgezahlt. Sie benötigen keine Gutscheine mehr, die Leistung wird im Voraus auf das Konto der Eltern ausgezahlt. Die Eltern begleichen damit die Rechnungen der Leistungsanbieter. Im Jobcenter erfolgte die Umstellung für SGB II-Empfänger vor gut einer Woche, nachdem der Rhein-Kreis Neuss mit einstimmigem Votum des Kreistags die Umstellung beschlossen hatte.
Ausschlaggebend für die Entscheidung des Kreistags waren unter anderem die Tatsachen, dass diverse Leistungsarten bereits erfolgreich in Form von Geld erbracht werden. Zudem soll die Eigenverantwortung der Leistungsberechtigten gestärkt werden.
Durch die direkte Auszahlung der Bildungs- und Teilhabeleistungen erhofft sich die Stadt Dormagen, dass mehr Leistungen abgerufen werden. „Viele Familien, die soziale Leistungen beziehen, haben die bisherigen Gutscheine als stigmatisierend empfunden“, sagt Brigitte Pfeiffer, Leiterin der Wirtschaftlichen Hilfen in Dormagen. „Dieses Gefühl wird dadurch minimiert, dass sie die Rechnungen nun selber bezahlen.“
Um den Bedenken entgegenzuwirken, dass die Zuschüsse im Einzelfall nicht zweckentsprechend verwendet werden, hat der Rhein-Kreis Neuss ein Kontrollsystem entwickelt. Es sieht vor, dass die Eltern die zweckentsprechende Verwendung der Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dem örtlich zuständigen Sozialamt nachzuweisen haben.
Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien bessere Möglichkeiten, sich persönlich zu entfalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Deshalb werden viele verschiedene Angebote aus Kultur und Bildung gefördert. Zu den Leistungen zählen etwa Zuschüsse für Klassenfahrten, Schulbedarf, Lernförderung, die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung oder die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft wie im Sportverein oder in der Musikschule.