Die Stadt Dormagen prüft derzeit die Gesellschaftsstruktur der Technischen Betriebe Dormagen (TBD). Das bisherige Konstrukt der Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) könnte aufgelöst und zum 1. Januar 2022 in einer anderen Gesellschaftsform fortgeführt werden.
„Durch die Veränderungen im Umsatzsteuergesetz ist aufgrund der jetzigen Konstellation mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen. Dabei geht es schnell um eine sechs- bis siebenstellige Summe pro Jahr. Aus dem Grund haben wir uns entschieden, die Gesellschaftsform der Technischen Betriebe zu überprüfen, um Mehrkosten zu reduzieren“, erklärt Bürgermeister Erik Lierenfeld.
Hintergrund der möglichen Umstrukturierung ist der neue § 2b des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Durch das Steueränderungsgesetz vom 2. November 2015 hat der Gesetzgeber die Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts – wozu auch Kommunen zählen – ab dem 1. Januar 2017 grundlegend geändert. Damit den Kommunen genügend Zeit bleibt, sich auf die Neuerungen einzustellen, hat der Gesetzgeber zunächst bis zum 31. Dezember 2020 eine Übergangszeit eingeräumt. Diese wurde aufgrund der Corona-Pandemie um zwei weitere Jahre verlängert, sodass die Neuerungen zum 1. Januar 2023 final in Kraft treten werden. Im Rahmen der Umsetzung des § 2b UStG überprüft der Fachbereich Finanzen der Stadt Dormagen derzeit die Leistungsbeziehungen der Stadt, der TBD und des Eigenbetriebs Dormagen sowie die Auswirkungen der Neuregelungen im Umsatzsteuerrecht auf die Gesellschaftsformen. Unter dem Arbeitsbegriff „Gesellschaftsstruktur“ wird gegenwärtig im Rahmen der internen Projektgruppe untersucht, ob die TBD in ihrer derzeitigen Rechtsform als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) unter den geänderten steuerlichen Rahmenbedingungen weiterhin Bestand hat.
Personelle Veränderungen brächte die Umstrukturierung keine mit sich. Auch der Sitz der TBD im Technischen Rathaus bliebe unberührt. Die bisherige erfolgreiche Arbeit der TBD in der Praxis unter der Leitung von Thomas Wedowski soll weitergeführt werden.
Thomas Wedowski, Vorstand der TBD, betont: „Mir ist wichtig festzuhalten, dass es sich lediglich um die Prüfung einer Änderung der Rechtsform aus rein steuerlichen Gründen handelt. Fachlich und personell wird sich nichts ändern.“
Die Verwaltung bereitet für die Hauptausschusssitzung am 20. April 2021 eine erste Verwaltungsvorlage vor, die sich mit dem Thema befasst. Weiterhin ist geplant, das Ergebnis der Überprüfung in der Sitzung des Verwaltungsrates am 27. Mai 2021 vorzustellen sowie in der Sitzung des Hauptausschusses am 10. Juni 2021. Die Beschlussfassung zu einer Änderung der Rechtsform könnte in der Ratssitzung am 24. Juni 2021 erfolgen.